Der Wandel des Gymnasiums als Monopol
Das Gymnasium als Monopol
Nachdem sich Preußen auf die Abiturreformen eingestellt und diese umgesetzt hatte, gab es erst einmal keine großen Entscheidungen rund um das Abiturreglement mehr; bis ins Jahre 1812.[1]
In diesem Jahr entschied Preußen, dass der Höhere Schultyp des Gymnasiums das alleinige Prüfungsrecht innehaben sollten, sodass von da an ein ,,Gymnasialmonopol“ bestand.[2]
Später kam mit der Entwicklung des preußischen Gymnasiums ein bis zum Abitur führender gymnasialer Lehrplan hinzu, welcher sich in mehreren Schritten durch das ,,Edikt über die Abiturientenprüfung“[3] im Jahre 1812, über das ,,Reglement für die Prüfung der zu den Universitäten übergehenden Schüler“[4] von 1834 bis hin zu den preußischen Lehrplänen für den gymnasialen Unterricht von 1837 formte.
Ab diesem Zeitpunkt fasste der gymnasiale neunjährige Bildungsweg 280 Wochenstunden.[5]
Die Abiturprüfungen beinhalteten sechs Prüfungsaufgaben: drei Aufsätze in der deutschen, lateinischen und französischen Sprache; eine Übersetzung eines Textes in die lateinische Sprache, eine deutsche Übersetzung eines griechischen Textes sowie eine Prüfungsarbeit im Fach Mathematik. Hinzu kamen die mündlichen Prüfungen im Fach Geschichte, Geografie, der Naturbeschreibung, der Philosophie und Religion.[6] [7]
[1] vgl. Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 28.
[2] vgl. Kämper-van de Boogaart, Michael/Reh, Sabine /Schindler, Christoph/Scholz, Joachim (Hrsg.): Abitur und Abituraufsätze zwischen 1882 und 1972. Prüfungspraktiken, professionelle Debatten und Aufsatztexte, Bad Heilbrunn: Verlag Julius Klinkhardt 2023, S. 24.
[3] vgl. Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 28.
[4] vgl. ebd.
[5] vgl. edd.
[6] vgl. Reble, A. (Hrsg.). (1975). Zur Geschichte der Höheren Schule. Band II (19. Und 20. Jahrhundert). Bad Heilbrunn: Julius Klinkhardt. S.61-68; Bölling, R. (2010). Kleine Geschichte des Abiturs. Paderborn: Ferdinand Schöningh. S.33 f. beide Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 28.
[7] vgl. Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 28.
Bildquelle: monopol-auf-schulermutzen-831568
Kritiken am Prozess der Reifeprüfung
In Verbindung mit dem Monopol und anderen Kleinigkeiten gab es schon immer wieder Kritik; aber auch am Abitur und deren Abiturprüfungen.
Bereits 1836 hatten Ärzte und Mediziner wie der Medizinalrat Dr. Karl Lorinser den Schaden der Gesundheit und Lebenstüchtigkeit durch die Vielzahl der Unterrichtsgegenstände und umfangreichen Hausaufgaben kritisiert. Er bemängelte vor allem das neuhumanistische Bildungskonzept, was große gesellschaftliche Wirkung entfachte.[1]
Daraufhin verfasste das preußische Kultusministerium 1837 eine Mahnung an die Lehrer[2], indem sie schrieben, dass die Absolventen ihre Prüfungen mit Ruhe und ohne ängstliche Vorbereitungsarbeit verrichten sollten.[3]
Doch wirkliche Entlastungen für viele Schülerinnen und Schüler erbrachte erst die Revision der Prüfungsordnung im Jahre 1856, sodass Deutsch, philosophische Propädeutik, Französisch, Naturbeschreibung und Physik als mündliche Prüfung entfielen.[4]
Von nun an bis zum Ende der preußischen Monarchie waren lediglich Latein, Griechisch und gegebenenfalls Französisch, Mathematik, Geschichte oder Religion Gegenstand der mündlichen Prüfung.[5]
[1] vgl. https://www.bpb.de/themen/bildung/dossier-bildung/238795/das-tor-zur-universitaet-abitur-im-wandel/; 18.03.2026, 14:33 Uhr. Zit. in: Ludwig Wiese (Hrsg.), Das höhere Schulwesen in Preußen, Berlin 1864, S.492. Zit. nach: https://www.bpb.de/themen/bildung /dossier-bildung/238795/das-tor-zur-universitaet-abitur-im-wandel/; 18.03.2026, 14:33 Uhr.
[2] vgl. K.-E. Jeismann (Anm. 1), Bd. 2, S.232ff. Zit. nach: https://www.bpb.de/themen/bildung/dossier-bildung/238795/das-tor-zur-universitaet-abitur-im-wandel/; 18.03.2026, 14:33 Uhr.
[3] Zit. in: Ludwig Wiese (Hrsg.), Das höhere Schulwesen in Preußen, Berlin 1864, S.492. Zit. nach: https://www.bpb.de/themen/bildung /dossier-bildung/238795/das-tor-zur-universitaet-abitur-im-wandel/; 18.03.2026, 14:33 Uhr.
[4] vgl. ebd., S.492-504. Zit. nach: https://www.bpb.de/themen/bildung /dossier-bildung/238795/das-tor-zur-universitaet-abitur-im-wandel/; 18.03.2026, 14:33 Uhr.
[5] vgl. https://www.bpb.de/themen/bildung /dossier-bildung/238795/das-tor-zur-universitaet-abitur-im-wandel/; 18.03.2026, 14:33 Uhr.
Bildquelle: https://pixabay.com/de/photos/b%c3%bccher-bibliothek-zimmer-schule-2596809/
Gegenseitige Anerkennungen der Reifeprüfungen
Interessant bezüglich des Gymnasiums wurde es, als die verschiedenen Mitgliedsstaaten des 1815 auf dem Wiener Kongress gegründeten Deutschen Bundes eine erste Abstimmung zur Regelung bezüglich des Abiturs vorstellten. Hierfür wurden 1834 in dem Schlussprotokoll der Wiener Ministerkonferenz in ,,sechzig Artikeln“[1] bzw. in Artikel 43 auch eine Einvernehmung über die Zulassung zu den Universitäten für die Mitgliedsstaaten getroffen, sodass sich alle einig waren, dass von diesem Zeitpunkt an ein angehender Student vor seinem Universitätsbesuch eine Abiturprüfung ablegen musste. Auch hatten alle Staaten wechselseitig mit dem Dekret Zeugnisse der anderen Bundesstaaten akzeptiert.[2]
Zwar lassen sich in den Unterlagen keine Worte zu der Benotung von erbrachten Leistungen oder über die Vergleichbarkeit vergebener Benotungen auffinden[3], doch zugleich ist dies die erste Abschlusserklärung, viele Jahre bevor sich die Mitgliedsstaaten unter der Führung Preußens zum Deutschen Kaiserreich vereinigten.
Diese Feststellung lässt sich nicht mit einer Entfaltung der Bildungsfreiheit begründen; vielmehr ging es den Staaten um politische Kontrolle. Sie taten diesen Schritt, um ,,die Reifeprüfung als Instrument zur Gegensteuerung im Interesse des Restaurationsstaates nutzen zu können, gegen alle Ansprüche auf demokratische Teilnahme und staatsbürgerliche Gleichheit gerichtet“[4].
Weiter einigten sich die Länder im Jahre 1874 nach der Reichsgründung des Deutschen Kaiserreiches bei Fortbestand der wechselseitigen Anerkennung der Abiturprüfungen und des bestehenden föderalistischen Bildungssystems auf eine ,,gegenseitige Anerkennung der Maturitätszeugnisse[5] der Gymnasien in den Staaten des Deutschen Reiches“[6].
Die allgemeinen Bedingungen für die Anerkennung der Zeugnisse waren wie folgt: die gymnasiale Schuldauer betrug neun Jahre. Zu den schriftlichen Prüfungsaufgaben gehörten ein deutscher Aufsatz, eine lateinische Arbeit und mathematische Aufgaben; andere Übersetzungen ins Deutsche waren den einzelnen Staaten überlassen. Außerdem kamen mündliche Prüfungen hinzu.
Wie eben erwähnt sind keine Hinweise zur Benotung hinterlegt, nur dass die Erteilung von Zeugnissen der Reife den Anforderungen des preußischen Prüfungsreglement entsprechen mussten.
Mit all diesen Vorgaben Preußens war die Entwicklung des Abiturs beendet, wodurch das ,,humanistische Gymnasium“[7]bei der Vergabe des Abiturs als einziges Gymnasium eine Monopolstellung bekam.[8]
[1] vgl. Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 28.
[2] vgl. ebd.
[3] Huber, E.R. (Hrsg.) (1978). Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte. Band I: Deutsche Verfassungsdokumente 1803-1850 (3., neu bearb.. Aufl.). Stuttgart: W. Kohlhammer.S.144. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 28.
[4] Wolter, A. (1989). Von der Elitenbildung zur Bildungsexpansion. Zweihundert Jahre Abitur (1788-1988). Oldenburg: Bibliotheks- und Informationssystem der Universität, S.24. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 29.
[5] Maturitätszeugnis = Abschlusszeugnis
[6] Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen – 1859-1934. http://www.bbf.dipf.de/cgi-opac/catalog.pl?t_digishow=x&zid=2a1811.1874, 144. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 29.
[7] ,,Das Humanistische Gymnasium (HG) bietet neben der Weltsprache Englisch die klassischen Sprachen Latein und Griechisch und vertieft die Erschließung der europäischen (westlichen) Kultur aus der Antike (drei Fremdsprachen).“ Zit. in: https://www.nuernberg.de/internet/schulen_in_nuernberg/gym_ausb_hg.html; 04.05.2026, 16:12 Uhr
[8] vgl. Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 29.
Bildquelle: Flaggen_und_Wappen_der_Bundesstaaten_des_Deutschen_Kaiserreichs
Der Humanismus im Wandel
Das humanistische Bildungsideal von Wilhelm von Humboldt durch die Lehre der alten Sprachen war in der preußischen Reformzeit in den Mittelpunkt des Gymnasiums gerückt. Vorbild war die griechische Kultur. Man wollte die allgemeine Menschenbildung und die Nationalerziehung an die preußischen Gesellschaft weitergeben.
Beim Unterrichtsvolumen war die lateinische Sprache vor der griechischen Sprache im Bildungswesen etabliert. Latein wurde bis ins 19. Jahrhundert als Wissenschafts- und Verkehrssprache benutzt und hatte dabei praktische Bedeutung.[1]Deshalb wurden zur Überprüfung der lateinischen Sprachkompetenz zwei schriftliche Prüfungen sowie bis 1892 eine mündliche Prüfung, durch die man eine gewisse Geübtheit im mündlichen Gebrauch zeigen konnte, gestellt.[2]
Die Einbindung von antiken Inhalten und Werten zeigte auch der Lehrplan von 1837, in dem Latein noch stärker berücksichtigt wurde und das Griechische immer weniger Unterrichtsaufmerksamkeit bekam.[3]
Insgesamt befähigte das Abitur zu einem Universitätsstudium, nachdem der Absolvent die Abiturprüfung belegt bzw. bestanden hatte, und der Student folglich anders als in anderen Ländern nicht von der Universität abgewiesen werden konnte. Bei diesem Berechtigungswesen mit Ziel einer Begrenzung der Studierendenzahlen wirkte der Mechanismus auch nur, wenn die Kapazitätsgrenzen der Universitäten die Zahl der aufzunehmenden Studienberechtigen limitierte.[4]
Doch auch wenn ein Numerus clausus in diesen Fällen griff, blieb das Mitwirken der Schulen beim Hochschulzugang in größerer Form bestehen. Diese Beeinflussung ging von der Vergabe der Abiturzeugnisse als grundlegende Voraussetzung für den Hochschulbesuch bis hin zu den vergebenen Noten, aus denen sich das Erreichen oder Nicht-Erreichen des Numerus clausus eines Studiengang ergab.[5]
Unter der Tatsache, dass die abgebenden Schulen und nicht die Universitäten die Studienberechtigung erteilten, entstand langfristig eine gewisse Notwendigkeit einer wechselseitigen Anerkennung der Abiturprüfung. Da die Vergabe des Abiturs als unverzichtbare Vorrausetzung für ein Studium seit dem frühen 19. Jahrhundert galt und unantastbar war, sollte sich der Bereich der Schulen, an denen das Abitur erworben werden konnte, im Verlauf der nächsten 200 Jahre kontinuierlich verändern.[6]
Schon in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts entstanden die ersten Höheren Schulen neben den altsprachlichen Gymnasien, die sich nicht am humanistischen Bildungsideal der Preußen orientieren wollten und sich stattdessen mit ,,reale[n] Bildungsgüter[n]“[7] wie neuen Fremdsprachen oder Naturwissenschaften beschäftigten. Diese Schulen griff der Staat erstmals 1859 als ,,Realschule“ auf, doch sie durften zunächst keine Hochschulreife vergeben.[8]
Im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts debattierte wiederum die Menschen über eine Berechtigung des neusprachlichen Realgymnasiums, wo auch Latein gelehrt wurde, und der Oberrealschule, welche einen mathematisch-naturwissenschaftlichen Schwerpunkt hatte.[9]
Es gab eine fortlaufend schulstrukturelle Entwicklung und Stimmen kamen auf, die eine Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten für aufstiegsorientierte Bevölkerungsschichten forderten.[10] Diese Forderungen waren für das seit 1874 bestehende Monopol des humanistischen Gymnasiums ein Rückschlag.[11]
Auch die Veränderung, indem Latein zunehmend an Bedeutung für das Abitur gewonnen hatte, wurde schon seit dem Vormärz kritisiert und führte zu einer Debatte, die lateinischen Aufsätze würden nicht die Inhalte bearbeiten, sondern müssten inhaltliche Wendungen durch Wertungen interpretierend darstellen.[12]
1847 wurde der lateinischer Aufsatz als Prüfungsleistung noch beibehalten.[13]
1890 wiederum forderte Kaiser Wilhelm II. bei seiner Eröffnungsrede vor der Reichschulkonferenz: ,,Wir müssen als Grundlage für das Gymnasium das Deutsche nehmen; wir sollen nationale junge Deutsche erziehen und nicht junge Griechen und Römer [...]“[14].
Infolge der Rede des deutschen Kaisers verloren die alten Sprachen in der Lehrplanreform 1892 an Gewicht.[15] Der lateinische Aufsatz wurde gestrichen und mit der Abiturordnung 1892 eine Übersetzung aus dem Französischen ins Deutsche an seine Stelle gesetzt. Diese Übersetzung fiel wiederum 1901 weg, sodass seitdem im preußischen Gymnasialabitur die vier schriftlichen Prüfungsleistungen, ein deutscher Aufsatz, eine mathematische Arbeit, eine Übersetzung ins Lateinische und eine Übersetzung aus dem Griechischen erbracht werden mussten.[16]
Die Forderung nach der Aufhebung des Monopols der Gymnasien wurde von Zeit zu Zeit immer lauter. Zwar wurde schon 1882 festgehalten, dass vom Staat anerkannte Progymnasien, Realgymnasien, Oberrealschulen und Höhere Bürgerschulen die Hochschulreife zertifizieren durften, doch erst mit dem Kieler Erlass von 1900 wurden die Zertifikate für die Immatrikulation an den Universitäten anerkannt.[17]
Infolge der gesellschaftlichen Diskussionen und Änderungen der Abiturprüfungen trat im Jahre 1901 eine Formalität in Kraft, dass bei preußischen Zeugnisformularen die Differenzierung der verschiedenen Schultypen bzw. das Hervorheben des Schultyps wegfiel, indem alle Abgänger das ,,Zeugnis der Reife“[18] bekamen.[19]
Ab diesem Zeitpunkt waren andere höhere Schultypen dem Gymnasium gleichberechtigt, wobei die Schüler dort lediglich eine schriftliche Prüfung mehr als auf dem Gymnasium schreiben mussten.[20]
Seit Einführung dieser Regelung hatten sich auch andere naturwissenschaftliche Fächer unter anderem in den Schulen etabliert, sodass Schülerinnen und Schüler ihre Studierfähigkeit mit einer neusprachlichen oder einer naturwissenschaftlich geprägten Bildung erlangen konnten.[21]
[1] vgl. https://www.bpb.de/themen/bildung /dossier-bildung/238795/das-tor-zur-universitaet-abitur-im-wandel/; 18.03.2026, 14:33 Uhr.
[2] vgl. ebd.
[3] vgl. https://www.bpb.de/themen/bildung /dossier-bildung/238795/das-tor-zur-universitaet-abitur-im-wandel/; 18.03.2026, 14:33 Uhr.
[4] vgl. dazu ausführlicher Tenorth, H-E. (1975). Hochschulzugang und gymnasiale Oberstufe in der Bildungspolitik von 1945-1973. Bad Heilbrunn: Julius Klinkhardt.S.222ff. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 23.
[5] vgl. ebd.
[6] vgl. Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 22-23.
[7] https://www.bpb.de/themen/bildung /dossier-bildung/238795/das-tor-zur-universitaet-abitur-im-wandel/; 18.03.2026, 14:33 Uhr.
[8] vgl. ebd.
[9] vgl. ebd.
[10] vgl. Kämper-van de Boogaart, Michael/Reh, Sabine /Schindler, Christoph/Scholz, Joachim (Hrsg.): Abitur und Abituraufsätze zwischen 1882 und 1972. Prüfungspraktiken, professionelle Debatten und Aufsatztexte, Bad Heilbrunn: Verlag Julius Klinkhardt 2023, S. 25f.
[11] vgl. Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 29.
[12] vgl. https://www.bpb.de/themen/bildung /dossier-bildung/238795/das-tor-zur-universitaet-abitur-im-wandel/; 18.03.2026, 14:33 Uhr.
[13] vgl. ebd.
[14] Reble, A. (Hrsg.). (1975). Zur Geschichte der Höheren Schule. Band II (19. Und 20. Jahrhundert). Bad Heilbrunn: Julius Klinkhardt. S.103. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 29.
[15] vgl. Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 29.
[16] vgl. https://www.bpb.de/themen/bildung /dossier-bildung/238795/das-tor-zur-universitaet-abitur-im-wandel/; 18.03.2026, 14:33 Uhr.
[17] vgl. Kämper-van de Boogaart, Michael/Reh, Sabine /Schindler, Christoph/Scholz, Joachim (Hrsg.): Abitur und Abituraufsätze zwischen 1882 und 1972. Prüfungspraktiken, professionelle Debatten und Aufsatztexte, Bad Heilbrunn: Verlag Julius Klinkhardt 2023, S. 25.
[18] Kämper-van de Boogaart, Michael/Reh, Sabine /Schindler, Christoph/Scholz, Joachim (Hrsg.): Abitur und Abituraufsätze zwischen 1882 und 1972. Prüfungspraktiken, professionelle Debatten und Aufsatztexte, Bad Heilbrunn: Verlag Julius Klinkhardt 2023, S. 25f.
[19] vgl. ebd.
[20] vgl. https://www.bpb.de/themen/bildung /dossier-bildung/238795/das-tor-zur-universitaet-abitur-im-wandel/; 18.03.2026, 14:33 Uhr.
[21] vgl. Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 30.
Bildquelle: By OTFW, Berlin - Self-photographed, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=11963879
Weitere Entwicklung bis zum 2. WK
Die Entwicklung der Entmonopolisierung des Gymnasiums schritt infolgedessen weiter voran, sodass im ersten Jahrzehnt des zwanzigsten Jahrhunderts auch die Höheren Mädchenschulen, die sogenannten Lyzeen, das Recht zur Feststellung der Hochschulreife befähigt bekamen.[1]
Schon zwei Jahre später im Jahre 1922 hatten sich die Länder in den ,,Vereinbarungen der Länder über die gegenseitige Anerkennung der Reifezeugnisse der höheren Schulen“ auf eine weitere Entwicklung der Höheren Schulen geeinigt.[2]
Auch hierfür waren bestimmte Voraussetzungen der Länder zu erfüllen. Zum einen beschränkte sich die Anerkennung auf Gymnasien, Realgymnasien und Oberrealschulen. Der Bildungslehrgang musste außerdem neun Jahre dauern. Jede Form des Gymnasiums hat bestimmte Pflichtfächer als schriftliche Abiturfächer, die variierten; mündliche Prüfungen bestanden weiterhin. Auch bei dieses Vereinbarungen ist die Art der Benotung nicht berücksichtigt worden.
In den weiteren Jahren bis zum Ende der Weimarer Republik wurden kleinere Änderungen eingefügt, wodurch 1926 in Preußen die Reifeprüfungsverordnung an allen Höheren Schulen wie vor dem Ersten Weltkrieg mit Deutsch und Mathe als Pflichtfach im schriftlichen Abitur wieder einsetzte.
In der folgenden NS-Zeit bis zum Ausbruch des Krieges entstanden keine neue Abiturprüfungsverordnungen. Allerdings begrenzte die vorgenommene Neuordnung von 1938 die Schulzeit der Höheren Schulen auf acht Jahre und lässt Rückschlüsse auf eine neugeplante Schwerpunktsetzung in den Abiturprüfungen zu.[3]
Nach dieser Verordnung waren die Höheren Schulen in zwei Hauptformen und in eine Sonderform unterteilt. Es gab die Oberschule für Mädchen und Jungen. Bei den Jungen gab es einen naturwissenschaftlich-mathematischen Zweig und einen sprachlichen Zweig. Die Mädchen konnten sich zwischen der hauswirtschaftlichen Form und der sprachlichen Form entscheiden. Daneben stand die Sonderform mit dem Gymnasium für Jungen. In allen drei Formen wurde Deutsch und Mathe als Pflichtfach unterschiedlich stark gewichtet unterrichtet.[4]
Dieses Grundprinzip der Bildung bröckelte immer weiter durch den Krieg bis 1942 in östlichen Teilen die schriftlichen Reifeprüfungen ausgesetzt wurden.[5]
In der zweiten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts kamen wiederum eine Reihe weiterer Schulen hinzu: Gesamtschulen, integrierte Sekundarschulen, Oberschulen, Stadtteilschulen und Gemeinschaftsschulen. Hinzu kamen außerdem noch die beruflichen Gymnasien.[6]
Auch heutzutage kommen neue Schulabgänger hinzu, die auf dem Weg der externen Prüfung ihr Abitur bekommen können und Menschen, welche mit einer beruflichen Ausbildung ohne Abitur eine Studienzulassung erlangen können.[7]
[1] vgl. Kämper-van de Boogaart, Michael/Reh, Sabine /Schindler, Christoph/Scholz, Joachim (Hrsg.): Abitur und Abituraufsätze zwischen 1882 und 1972. Prüfungspraktiken, professionelle Debatten und Aufsatztexte, Bad Heilbrunn: Verlag Julius Klinkhardt 2023, S. 26 f.
[2] Führ, Chr. (1970). Zur Schulpolitik der Weimarer Republik. Die Zusammenarbeit von Reich und Ländern im Reichsschulausschuss (1919-1923) und im. Ausschluss für das Unterrichtswesen (1924-1933). Darstellung und Quellen. Weinheim: Beltz, S.289 ff. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 30.
[3] vgl. zu Folgendem. Reichs- und Preußisches Ministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung (1938). Erziehung und Unterricht in der Höheren Schule. Berlin: Weidmannsche Verlagsbuchhandlung, S.23-30. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 31-32.
[4] vgl. ebd.
[5] Bölling, R. (2010). Kleine Geschichte des Abiturs. Paderborn: Ferdinand Schöningh, S. 88. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 32.
[6] vgl. Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 23.
[7] vgl. ebd.
Erstelle deine eigene Website mit Webador