Der Wandel des Gymnasiums als Monopol
Das Gymnasium als Monopol
Nachdem Preußen die Reformen umgesetzt hatte, blieb das Abiturreglement zunächst weitgehend unverändert. Erst im Jahr 1812 kam es zu weiteren grundlegenden Entscheidungen.[1]
In diesem Jahr entschied die preußische Regierung, das alleinige Prüfungsrecht den Gymnasien als Höherem Schultyp zu übertragen. Dadurch entstand das sogenannte ,,Gymnasialmonopol“.[2]
Parallel zur Entwicklung des preußischen Gymnasiums entstand ein gymnasialer Lehrplan, der gezielt auf das Abitur vorbereitete. Dieser entwickelte sich schrittweise durch das ,,Edikt über die Abiturientenprüfung“[3] von 1812, das ,,Reglement für die Prüfung der zu den Universitäten übergehenden Schüler“[4] von 1834 bis hin zu den preußischen Lehrplänen für den gymnasialen Unterricht von 1837.
Der neunjährige gymnasiale Bildungsgang umfasste nun insgesamt 280 Wochenstunden.[5]
Die Abiturprüfungen beinhalteten sechs Prüfungsaufgaben: drei Aufsätze in deutscher, lateinischer und französischer Sprache; die Übersetzung eines Textes ins Lateinische, die Übersetzung eines griechischen Textes ins Deutsche sowie eine Prüfungsarbeit im Fach Mathematik. Ergänzt wurden diese durch mündliche Prüfungen in den Fächern Geschichte, Geografie, Naturbeschreibung, Philosophie und Religion.[6] [7]
[1] vgl. Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 28.
[2] vgl. Kämper-van de Boogaart, Michael/Reh, Sabine /Schindler, Christoph/Scholz, Joachim (Hrsg.): Abitur und Abituraufsätze zwischen 1882 und 1972. Prüfungspraktiken, professionelle Debatten und Aufsatztexte, Bad Heilbrunn: Verlag Julius Klinkhardt 2023, S. 24.
[3] vgl. Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 28.
[4] vgl. ebd.
[5] vgl. edd.
[6] vgl. Reble, A. (Hrsg.). (1975). Zur Geschichte der Höheren Schule. Band II (19. Und 20. Jahrhundert). Bad Heilbrunn: Julius Klinkhardt. S.61-68; Bölling, R. (2010). Kleine Geschichte des Abiturs. Paderborn: Ferdinand Schöningh. S.33 f. beide Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 28.
[7] vgl. Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 28.
Bildquelle: monopol-auf-schulermutzen-831568
Kritiken am Prozess der Reifeprüfung
Im Zusammenhang mit dem Gymnasialmonopol sowie weiteren Entwicklungen wurde immer wieder Kritik am Abitur und seinen Prüfungsformaten geäußert.
Bereits 1836 kritisierten Mediziner und Ärzte wie der Medizinalrat Dr. Karl Lorinser die gesundheitlichen Schäden der Vielzahl an Unterrichtsfächern sowie des umfangreichen Hausaufgabenpensums. Er kritisierte insbesondere das neuhumanistische Bildungskonzept, das damals großen gesellschaftlichen Einfluss besaß.[1]
Daraufhin richtete das preußische Kultusministerium 1837 eine Mahnung an die Lehrkräfte[2], in der betont wurde, dass die Absolventen ihre Prüfungen ruhig und ohne übermäßigen Vorbereitungsdruck absolvieren sollten.[3]
Eine spürbare Entlastung für die Schüler brachte jedoch erst die Revision der Prüfungsordnung von 1856, durch die die mündlichen Prüfungen in Deutsch, philosophischer Propädeutik, Französisch, Naturbeschreibung und Physik entfielen.[4]
Bis zum Ende der preußischen Monarchie beschränkten sich die mündlichen Prüfungen fortan auf Latein, Griechisch, gegebenenfalls Französisch sowie Mathematik, Geschichte und Religion.[5]
[1] vgl. https://www.bpb.de/themen/bildung/dossier-bildung/238795/das-tor-zur-universitaet-abitur-im-wandel/; 18.03.2026, 14:33 Uhr.
[1] Zit. in: Ludwig Wiese (Hrsg.), Das höhere Schulwesen in Preußen, Berlin 1864, S.492. Zit. nach: https://www.bpb.de/themen/bildung /dossier-bildung/238795/das-tor-zur-universitaet-abitur-im-wandel/; 18.03.2026, 14:33 Uhr.
[2] vgl. K.-E. Jeismann (Anm. 1), Bd. 2, S.232ff. Zit. nach: https://www.bpb.de/themen/bildung/dossier-bildung/238795/das-tor-zur-universitaet-abitur-im-wandel/; 18.03.2026, 14:33 Uhr.
[3] Zit. in: Ludwig Wiese (Hrsg.), Das höhere Schulwesen in Preußen, Berlin 1864, S.492. Zit. nach: https://www.bpb.de/themen/bildung /dossier-bildung/238795/das-tor-zur-universitaet-abitur-im-wandel/; 18.03.2026, 14:33 Uhr.
[4] vgl. ebd., S.492-504. Zit. nach: https://www.bpb.de/themen/bildung /dossier-bildung/238795/das-tor-zur-universitaet-abitur-im-wandel/; 18.03.2026, 14:33 Uhr.
[5] vgl. https://www.bpb.de/themen/bildung /dossier-bildung/238795/das-tor-zur-universitaet-abitur-im-wandel/; 18.03.2026, 14:33 Uhr.
Bildquelle: https://pixabay.com/de/photos/b%c3%bccher-bibliothek-zimmer-schule-2596809/
Gegenseitige Anerkennungen der Reifeprüfungen
Einen wichtigen Schritt in der Entwicklung des Gymnasiums stellte die Abstimmung der Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes über die Regelung des Abiturs dar. Im Schlussprotokoll der Wiener Ministerkonferenz von 1834 wurde in ,,sechzig Artikeln“[1] bzw. in Artikel 43 eine gemeinsame Regelung zur Universitätszulassung der Mitgliedsstaaten beschlossen. Demnach musste künftig jeder Studienbewerber vor dem Universitätsbesuch eine Abiturprüfung ablegen. Darüber hinaus verpflichteten sich die Mitgliedsstaaten mit dem Dekret zur gegenseitigen Anerkennung ihrer Zeugnisse.[2]
Zwar finden sich in den Quellen keine Angaben zur Benotung oder zur Vergleichbarkeit vergebener Benotungen.[3]Dennoch handelt es sich um die erste gemeinsame bildungspolitische Vereinbarung der deutschen Mitgliedsstaaten und dies bereits Jahrzehnte vor der Reichsgründung von 1871 unter preußischer Führung.
Diese Entwicklung beruhte nicht auf einer Liberalisierung des Bildungswesens. Vielmehr verfolgten die Staaten das Ziel der politischen Kontrolle, ,,die Reifeprüfung als Instrument zur Gegensteuerung im Interesse des Restaurationsstaates nutzen zu können, gegen alle Ansprüche auf demokratische Teilnahme und staatsbürgerliche Gleichheit gerichtet“[4].
Einen weiteren Schritt stellte die Vereinbarung der deutschen Länder im Jahr 1874 dar. Trotz des weiterhin bestehenden föderalen Bildungssystems und der bereits praktizierten gegenseitigen Anerkennung der Abiturprüfungen einigten sich die Länder auf eine ,,gegenseitige Anerkennung der Maturitätszeugnisse[5] der Gymnasien in den Staaten des Deutschen Reiches“[6].
Für die gegenseitige Anerkennung der Zeugnisse galten folgende Voraussetzungen: Die gymnasiale Schuldauer betrug neun Jahre. Zu den schriftlichen Prüfungsaufgaben gehörten ein deutscher Aufsatz, eine lateinische Arbeit und mathematische Aufgaben; weitere Übersetzungsaufgaben ins Deutsche konnten von den einzelnen Staaten eigenständig festgelegt werden. Außerdem kamen mündliche Prüfungen hinzu.
Angaben zur Benotung finden sich in den Quellen hingegen nicht. Überliefert ist lediglich, dass die Vergabe der Reifezeugnisse den Vorgaben des preußischen Prüfungsreglements entsprechen musste.
Mit diesen Regelungen waren die grundlegenden Strukturen des Abiturs weitgehend etabliert. Gleichzeitig festigte das ,,humanistische Gymnasium“[7] seine Monopolstellung bei der Vergabe der Hochschulreife.[8]
[1] vgl. Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 28.
[2] vgl. ebd.
[3] Huber, E.R. (Hrsg.) (1978). Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte. Band I: Deutsche Verfassungsdokumente 1803-1850 (3., neu bearb.. Aufl.). Stuttgart: W. Kohlhammer. S.144. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 28.
[4] Wolter, A. (1989). Von der Elitenbildung zur Bildungsexpansion. Zweihundert Jahre Abitur (1788-1988). Oldenburg: Bibliotheks- und Informationssystem der Universität, S.24. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 29.
[5] Maturitätszeugnis = Abschlusszeugnis
[6] Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen – 1859-1934. http://www.bbf.dipf.de/cgi-opac/catalog.pl?t_digishow=x&zid=2a1811.1874, 144. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 29.
[7] ,,Das Humanistische Gymnasium (HG) bietet neben der Weltsprache Englisch die klassischen Sprachen Latein und Griechisch und vertieft die Erschließung der europäischen (westlichen) Kultur aus der Antike (drei Fremdsprachen).“ Zit. in: https://www.nuernberg.de/internet/schulen_in_nuernberg/gym_ausb_hg.html; 04.05.2026, 16:12 Uhr
[8] vgl. Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 29.
Bildquelle: Flaggen_und_Wappen_der_Bundesstaaten_des_Deutschen_Kaiserreichs
Der Humanismus im Wandel
Das humanistische Bildungsideal Wilhelm von Humboldts, das auf der Lehre der alten Sprachen beruhte, rückte während der preußischen Reformzeit in den Mittelpunkt des Gymnasiums. Vorbild war die griechische Kultur. Ziel war es, die Ideale der allgemeinen Menschenbildung und der Nationalerziehung in der preußischen Gesellschaft zu verankern.
Innerhalb des Unterrichts nahm die lateinische Sprache gegenüber dem Griechischen eine deutlich stärkere Stellung ein. Latein diente bis ins 19. Jahrhundert hinein als Wissenschafts- und Verkehrssprache und besaß daher eine hohe praktische Bedeutung.[1] Zur Überprüfung der lateinischen Sprachkompetenz waren daher zwei schriftliche Prüfungen sowie bis 1892 eine mündliche Prüfung vorgesehen, mit der die Prüflinge ihre Geübtheit im mündlichen Gebrauch der Sprache nachweisen sollten.[2]
Die starke Orientierung an antiken Inhalten und Wertvorstellungen spiegelte sich auch im Lehrplan von 1837 wider, in dem Latein noch stärker berücksichtigt wurde, während das Griechische zunehmend an Bedeutung verlor.[3]
Grundsätzlich berechtigte das Abitur zu einem Universitätsbesuch, sofern die Abiturprüfung abgelegt worden war, sodass Studienberechtigte im Unterschied zu vielen anderen Ländern grundsätzlich nicht von der Universität abgewiesen werden konnten. Dieses Berechtigungswesen mit dem Ziel einer Begrenzung der Studierendenzahlen wirkte auch nur, wenn die Kapazitätsgrenzen der Universitäten die Zahl der aufzunehmenden Studienberechtigten begrenzten.[4]
Selbst wenn ein Numerus clausus Anwendung fand, blieb das Mitwirken der Schulen beim Hochschulzugang in größerer Form bestehen. Dieser Einfluss reichte von der Vergabe der Abiturzeugnisse als grundlegende Voraussetzung für den Hochschulbesuch bis hin zu den vergebenen Noten, aus denen sich das Erreichen oder Nicht-Erreichen des Numerus clausus eines Studiengangs ergab.[5]
Da die abgebenden Schulen und nicht die Universitäten die Studienberechtigung erteilten, entwickelte sich langfristig die Notwendigkeit einer wechselseitigen Anerkennung der Abiturprüfung. Weil die Vergabe des Abiturs als unverzichtbare Voraussetzung für ein Studium seit dem frühen 19. Jahrhundert galt und grundsätzlich nicht infrage gestellt wurde, sollte sich der Bereich der Schulen, an denen das Abitur erworben werden konnte, im Verlauf der nächsten 200 Jahre kontinuierlich verändern.[6]
Bereits in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts entstanden neben den altsprachlichen Gymnasien weitere Höhere Schulformen, die sich bewusst vom preußisch-humanistischen Bildungsideal abgrenzten und stattdessen einen Schwerpunkt auf ,,reale Bildungsgüter“[7] wie neue Fremdsprachen oder Naturwissenschaften legten. Diese Schulen griff der Staat erstmals 1859 als ,,Realschule[n]“ auf, doch sie durften zunächst keine Hochschulreife vergeben.[8]
Im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts wurde verstärkt über die Gleichstellung des neusprachlichen Realgymnasiums, wo auch Latein gelehrt wurde, und der Oberrealschule, welche einen mathematisch-naturwissenschaftlichen Schwerpunkt hatte, diskutiert.[9]
Gleichzeitig setzte sich die schulstrukturelle Differenzierung fort. Zudem kamen Stimmen auf, die eine Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten für aufstiegsorientierte Bevölkerungsschichten forderten.[10] Diese Forderungen stellten das seit 1874 bestehende Monopol des humanistischen Gymnasiums zunehmend infrage.[11]
Auch die zunehmende Bedeutung des Lateinischen für das Abitur wurde bereits seit dem Vormärz kritisiert und führte zu Debatten darüber, ob lateinische Aufsätze noch inhaltliche Wendungen durch Wertungen interpretierend darstellen sollten, anstatt die Inhalte zu bearbeiten.[12]
1847 wurde der lateinische Aufsatz als Prüfungsleistung noch beibehalten.[13]
Einen weiteren Wendepunkt markierte die Reichsschulkonferenz von 1890, auf der Kaiser Wilhelm II. forderte: ,,Wir müssen als Grundlage für das Gymnasium das Deutsche nehmen; wir sollen nationale junge Deutsche erziehen und nicht junge Griechen und Römer [...]“[14].
Infolge der bildungspolitischen Reformen verlor der altsprachliche Unterricht in der Lehrplansreform von 1892 endgültig an Bedeutung.[15] Der lateinische Aufsatz wurde gestrichen und mit der Abiturordnung 1892 eine Übersetzung aus dem Französischen ins Deutsche an seine Stelle gesetzt. Auch diese Übersetzungsaufgabe entfiel 1901 wieder, sodass seitdem im preußischen Gymnasialabitur die vier schriftlichen Prüfungsleistungen, ein deutscher Aufsatz, eine mathematische Arbeit, eine Übersetzung ins Lateinische und eine Übersetzung aus dem Griechischen, erbracht werden mussten.[16]
Die Forderungen nach der Aufhebung des Gymnasialmonopols wurden zunehmend lauter. Zwar wurde schon 1882 festgehalten, dass vom Staat anerkannte Progymnasien, Realgymnasien, Oberrealschulen und Höhere Bürgerschulen die Hochschulreife verleihen durften, doch erst mit dem Kieler Erlass von 1900 wurden die Zertifikate für die Immatrikulation an den Universitäten anerkannt.[17]
Im Jahr 1901 trat infolge der bildungspolitischen Veränderungen und gesellschaftlichen Diskussionen eine neue Regelung in Kraft, dass bei preußischen Zeugnisformularen die Differenzierung der verschiedenen Schultypen bzw. das Hervorheben des Schultyps wegfiel, sodass alle Absolventen unabhängig vom Schultyp ein ,,Zeugnis der Reife“[18]erhielten.[19]
Von diesem Zeitpunkt an waren die anderen Höheren Schulformen dem Gymnasium formal gleichgestellt, wobei die Schüler dort lediglich eine schriftliche Prüfung mehr als auf dem Gymnasium schreiben mussten.[20]
Mit der Gleichstellung der Schulformen gewannen zudem naturwissenschaftliche Fächer zunehmend an Bedeutung, sodass Schüler ihre Studierfähigkeit mit einer neusprachlichen oder einer naturwissenschaftlich geprägten Bildung erlangen konnten.[21]
[1] vgl. https://www.bpb.de/themen/bildung /dossier-bildung/238795/das-tor-zur-universitaet-abitur-im-wandel/; 18.03.2026, 14:33 Uhr.
[2] vgl. ebd.
[3] vgl. https://www.bpb.de/themen/bildung /dossier-bildung/238795/das-tor-zur-universitaet-abitur-im-wandel/; 18.03.2026, 14:33 Uhr.
[4] vgl. dazu ausführlicher Tenorth, H-E. (1975). Hochschulzugang und gymnasiale Oberstufe in der Bildungspolitik von 1945-1973. Bad Heilbrunn: Julius Klinkhardt.S.222ff. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 23.
[5] vgl. ebd.
[6] vgl. Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 22-23.
[7] https://www.bpb.de/themen/bildung /dossier-bildung/238795/das-tor-zur-universitaet-abitur-im-wandel/; 18.03.2026, 14:33 Uhr.
[8] vgl. ebd.
[9] vgl. ebd.
[10] vgl. Kämper-van de Boogaart, Michael/Reh, Sabine /Schindler, Christoph/Scholz, Joachim (Hrsg.): Abitur und Abituraufsätze zwischen 1882 und 1972. Prüfungspraktiken, professionelle Debatten und Aufsatztexte, Bad Heilbrunn: Verlag Julius Klinkhardt 2023, S. 25f.
[11] vgl. Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 29.
[12] vgl. https://www.bpb.de/themen/bildung /dossier-bildung/238795/das-tor-zur-universitaet-abitur-im-wandel/; 18.03.2026, 14:33 Uhr.
[13] vgl. ebd.
[14] Reble, A. (Hrsg.). (1975). Zur Geschichte der Höheren Schule. Band II (19. Und 20. Jahrhundert). Bad Heilbrunn: Julius Klinkhardt. S.103. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 29.
[15] vgl. Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 29.
[16] vgl. https://www.bpb.de/themen/bildung /dossier-bildung/238795/das-tor-zur-universitaet-abitur-im-wandel/; 18.03.2026, 14:33 Uhr.
[17] vgl. Kämper-van de Boogaart, Michael/Reh, Sabine /Schindler, Christoph/Scholz, Joachim (Hrsg.): Abitur und Abituraufsätze zwischen 1882 und 1972. Prüfungspraktiken, professionelle Debatten und Aufsatztexte, Bad Heilbrunn: Verlag Julius Klinkhardt 2023, S. 25.
[18] Kämper-van de Boogaart, Michael/Reh, Sabine /Schindler, Christoph/Scholz, Joachim (Hrsg.): Abitur und Abituraufsätze zwischen 1882 und 1972. Prüfungspraktiken, professionelle Debatten und Aufsatztexte, Bad Heilbrunn: Verlag Julius Klinkhardt 2023, S. 25f.
[19] vgl. ebd.
[20] vgl. https://www.bpb.de/themen/bildung /dossier-bildung/238795/das-tor-zur-universitaet-abitur-im-wandel/; 18.03.2026, 14:33 Uhr.
[21] vgl. Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 30.
Bildquelle: By OTFW, Berlin - Self-photographed, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=11963879
Weitere Entwicklung bis zum 2. WK
Die Entmonopolisierung des Gymnasiums setzte sich voran, sodass im frühen 20. Jahrhundert auch die Höheren Mädchenschulen, die sogenannten Lyzeen, das Recht zur Feststellung der Hochschulreife erhielten.[1]
Im Jahr 1922 einigten sich die Länder in den ,,Vereinbarungen der Länder über die gegenseitige Anerkennung der Reifezeugnisse der höheren Schulen“ auf die weitere Ausgestaltung des Höheren Schulwesens.[2]
Für die gegenseitige Anerkennung galten weiterhin bestimmte Voraussetzungen. Zum einen beschränkte sich die Anerkennung auf Gymnasien, Realgymnasien und Oberrealschulen. Der Bildungslehrgang musste außerdem neun Jahre dauern. Die einzelnen Schulformen verfügten über unterschiedliche verpflichtende schriftliche Abiturfächer; mündliche Prüfungen bestanden weiterhin. Angaben zur Benotung finden sich auch in diesen Vereinbarungen nicht.
Bis zum Ende der Weimarer Republik wurden lediglich kleinere Änderungen vorgenommen. So führte die preußische Reifeprüfungsverordnung von 1926 Deutsch und Mathematik an allen Höheren Schulen erneut als verpflichtende schriftliche Abiturfächer ein.
In der Zeit des Nationalsozialismus wurden bis zum Ausbruch des Zweiten Weltkrieges keine neuen Abiturprüfungsverordnungen erlassen. Allerdings begrenzte die vorgenommene Neuordnung von 1938 die Schulzeit der Höheren Schulen auf acht Jahre und deutete auf eine veränderte Schwerpunktsetzung innerhalb der Abiturprüfungen hin.[3]
Nach dieser Verordnung waren die Höheren Schulen in zwei Hauptformen und in eine Sonderform unterteilt. Die Oberschule wurde getrennt für Jungen und Mädchen geführt. Bei den Jungen gab es einen naturwissenschaftlich-mathematischen Zweig und einen sprachlichen Zweig. Mädchen konnten zwischen einem hauswirtschaftlichen und einem sprachlichen Zweig wählen. Daneben stand die Sonderform mit dem Gymnasium für Jungen. In allen drei Schulformen bildeten Deutsch und Mathematik Pflichtfächer, deren Gewichtung jedoch variierte.[4]
Die bestehenden Bildungsstrukturen wurden durch den Krieg zunehmend beeinträchtigt, bis 1942 in östlichen Teilen die schriftlichen Reifeprüfungen ausgesetzt wurden.[5]
In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts entstanden weitere Schulformen: Gesamtschulen, integrierte Sekundarschulen, Oberschulen, Stadtteilschulen und Gemeinschaftsschulen. Darüber hinaus etablierten sich die beruflichen Gymnasien.[6]
Auch heutzutage existieren zusätzliche Wege zum Erwerb der Hochschulreife, beispielsweise durch eine externe Prüfung. Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen auch beruflich Qualifizierte ohne Abitur eine Studienberechtigung erwerben.[7]
[1] vgl. Kämper-van de Boogaart, Michael/Reh, Sabine /Schindler, Christoph/Scholz, Joachim (Hrsg.): Abitur und Abituraufsätze zwischen 1882 und 1972. Prüfungspraktiken, professionelle Debatten und Aufsatztexte, Bad Heilbrunn: Verlag Julius Klinkhardt 2023, S. 26 f.
[2] Führ, Chr. (1970). Zur Schulpolitik der Weimarer Republik. Die Zusammenarbeit von Reich und Ländern im Reichsschulausschuss (1919-1923) und im. Ausschluss für das Unterrichtswesen (1924-1933). Darstellung und Quellen. Weinheim: Beltz, S.289 ff. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 30.
[3] vgl. zu Folgendem. Reichs- und Preußisches Ministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung (1938). Erziehung und Unterricht in der Höheren Schule. Berlin: Weidmannsche Verlagsbuchhandlung, S.23-30. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 31-32.
[4] vgl. ebd.
[5] Bölling, R. (2010). Kleine Geschichte des Abiturs. Paderborn: Ferdinand Schöningh, S. 88. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 32.
[6] vgl. Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 23.
[7] vgl. ebd.
Erstelle deine eigene Website mit Webador