Entwicklung in der Nachkriegszeit
Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland
Nach dem Zweiten Weltkrieg kehrte man zu einer föderalen Organisation des Schulwesens zurück. In Nordrhein-Westfalen wurden die Erfahrungen der NS-Zeit aufgearbeitet und nationalsozialistische Maßnahmen im Höheren Schulwesen zunächst rückgängig gemacht. Ziel war es, aus den Erfahrungen der NS-Zeit Konsequenzen zu ziehen und humanistische Bildungsinhalte erneut im Schulwesen zu verankern.[1]
In den Nachkriegsjahren entwickelte sich die Bundesrepublik Deutschland (BRD) bildungspolitisch zunehmend zum Gegenmodell der Deutschen Demokratischen
Republik (DDR). Die DDR brach hingegen weitgehend mit den bildungspolitischen Strukturen der Weimarer Republik und der nationalsozialistischen Zeit.[2]
Die BRD knüpfte ihre Bildungspolitik weitgehend an die Traditionen der Weimarer Republik. Dies geschah, obwohl die Alliierten 1947 mit den ,,Grundsätze[n] für die Demokratisierung des deutschen Bildungswesens“[3] entsprechende Vorgaben formuliert hatten. Unter Punkt 4 erläuterten sie: ,,Die Abschnitte der Elementarbildung und der weiterführenden Bildung sollten zwei aufeinanderfolgende Stufen der Unterweisung bilden, nicht zwei Wege oder Abschlüsse der Unterweisung [nebeneinander], die teilweise übereinstimmen“[4].
Für die ausbleibende Umsetzung der alliierten Vorgaben waren laut Forschung ,,politische und soziale sowie ökonomische Faktoren ebenso verantwortlich zu machen wie mangelnde sachliche wie politische Kompetenz der Planer“[5].
Historiker vertreten die Auffassung, dass die Beibehaltung des Abitursystems mit seiner Trennung verschiedener Bildungsinstitute zur Stabilisierung des westdeutschen Bildungssystems beitrug.[6]
Nach der Rücknahme der nationalsozialistischen Bildungsreformen blieb die preußische Prüfungsordnung von 1926, abgesehen von wenigen Anpassungen, darunter die Einführung der sechsstufigen Notenskala durch das Düsseldorfer Abkommen von 1955, weiterhin bestehen.[7]
Weitere Reformen folgten mit der Begrenzung der möglichen Abiturfächer auf sechs im Jahre 1960 und der Einführung des Faches Gemeinschaftskunde[8] in die Abiturprüfung im Jahr 1963. Diese Änderungen, die auch in die Prüfungsordnung von 1965 aufgenommen wurden, führten laut Forschung vor allem zu ,,formale[n] Präzisierungen“.[9]Zudem wurde die Wiederholung von Abiturprüfungen auf einen einzigen Versuch beschränkt.
[1] vgl. Klaus-Peter Eich, Schulpolitik in Nordrhein-Westfalen 1945-1954, Düsseldorf 1987, bes.S.53ff. Zit. nach: https://www.bpb.de/themen/bildung /dossier-bildung/238795/das-tor-zur-universitaet-abitur-im-wandel/; 18.03.2026, 14:33 Uhr.
[2] vgl. Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 33.
[3] Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 33.
[4] Michael, B. & Schepp, H.-H. (1993). Die Schule in Staat und Gesellschaft. Dokumente zur deutschen Schulgeschichte im 19. Und 20. Jahrhundert. Göttingen: Muster-Schmidt, S.338. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 33.
[5] Tenorth, H-E. (1975). Hochschulzugang und gymnasiale Oberstufe in der Bildungspolitik von 1945-1973. Bad Heilbrunn: Julius Klinkhardt. S. 131. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 33.
[6] vgl. ebd., S.132
[7] vgl. die Neufassung vom 12.11.1956 als Beilage zum Amtsblatt des Kultusministeriums NRW 1957, H. 1, S. 1-10. Zit. nach: https://www.bpb.de/themen/bildung /dossier-bildung/238795/das-tor-zur-universitaet-abitur-im-wandel/; 18.03.2026, 14:33 Uhr.
[8] heutzutage das Fach Erdkunde/Geographie/Sachkunde/Sozialwissenschaften
[9] vgl. Amtsblatt des Kultusministeriums NRW 1960, S. 97; 1963, S. 154; 1965, S. 177-188. Zit. nach: https://www.bpb.de/themen/bildung /dossier-bildung/238795/das-tor-zur-universitaet-abitur-im-wandel/; 18.03.2026, 14:33 Uhr.
Bildquelle:https://www1.wdr.de/archiv/bundesrepublik-jubilaeum/verabschiedung100~_v-ARDFotogalerie.jpg
Die gymnasiale Oberstufenreform von 1972
Einen entscheidenden Wendepunkt stellte die 1972 beschlossene Oberstufenreform dar. Sie sah ab Juli 1972 eine grundlegende Neugestaltung der gymnasialen Oberstufe vor.[1]
Mit dieser Reform wurde das seit 1900 bestehende System der unterschiedlichen Gymnasialtypen abgeschafft.
Diese Entscheidung hatte große Wirkung auf die Aufbauschule in Rüthen, sodass die Schule fortan den Status eines Gymnasiums erhielt und sich nicht mehr von anderen Gymnasien hinsichtlich der Reifeprüfungen und der Schulzeit unterschied.
In Absatz 3.1 der ,,Vereinbarung zur Neugestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II“ steht wörtlich geschrieben:
,,Der Unterricht in der Oberstufe wird nach Begabung und Leistung differenziert; die Oberstufe wird nicht mehr nach Gymnasialtypen gegliedert“[2].[3]
Auslöser der Reform war unter anderem die zunehmende Kritik von Hochschulvertretern, die gymnasiale Oberstufe führe zu einer nachlassenden Studierfähigkeit der abgehenden Abiturientinnen sowie Abiturienten. Darüber hinaus begründeten politische Entscheidungsträger die Reform mit der notwendigen Anknüpfung der Abiturprüfungen an die gesellschaftlichen Anforderungen sowie deren inhaltlicher und formaler Weiterentwicklung.[4]
Ziel der Reform war es, die Absolventinnen und Absolventen der gymnasialen Oberstufe auf das Studium vorzubereiten, indem individuelle Schwerpunktsetzungen ermöglicht wurden.[5]
Zudem sollten Unterrichtsinhalte und Arbeitsformen modernisiert werden und es sollte eine einheitliche Grundausbildung für alle Schülerinnen und Schüler bestehen.
Konkret sollte die Reform auch die Schwerpunktbildung und Zusammenarbeit mehrerer Gymnasien sowie größere Einheiten fördern. Deren Umsetzung war spätestens mit dem Schuljahr 1976/77 zu erfüllen.[6]
Die Auswirkungen dieser Reform zeigen sich bis heute beispielsweise in Leistungskurskooperationen zwischen dem Europa-Gymnasium Warstein und dem Friedrich-Spee-Gymnasium Rüthen.
Ein zentrales Element der Reform war die Einführung des sogenannten ,,Kurssystems“,[7] das den bisherigen Klassenverband sowie das Klassenlehrerprinzip ersetzte. Für eine individuelle Beratung gab es fortan
Beratungslehrkräfte beziehungsweise Tutorinnen und Tutoren, die für einen bestimmten Jahrgang verantwortlich waren.[8]
Die Umsetzung dieser Ziele erfolgte über die zweijährige Qualifikationsphase, die nach der 11. Klasse einsetzte und maximal vier Jahre gehen durfte. In der 11. Klasse sollten die Schülerinnen und Schüler in das neue Kurssystem eingeführt werden; gefolgt von der 12. Klasse, in der das Kurssystem vollständig wirksam wurde und die Bewertung für das Abitur begann; die gymnasiale Oberstufe endete mit der Prüfung der allgemeinen Hochschulreife nach der 13. Klasse.[9]
Die gymnasiale Oberstufe wurde durch das Angebot der Pflicht- und Wahlbereiche gegliedert.
Der Pflichtbereich gliederte sich in drei Aufgabenfelder: das sprachlich-literarisch-künstlerische, das gesellschaftswissenschaftliche und das mathematisch-naturwissenschaftlich-technische Aufgabenfeld; dazu kamen Religionslehre und Sport. Die konkrete Ausgestaltung des Faches Sport unterlag dabei der Länderhoheit, sodass Sport auch im Wahlbereich untergeordnet sein konnte.[10]
In diesen drei Aufgabenfeldern sollten von nun an ,,grundlegende Einsichten in fachspezifische Denkweisen und Methoden“[11] an die Schülerinnen und Schüler vermittelt werden, die später bei den Reifeprüfungen alle Kompetenzen abdecken sollten.[12]
Unter Kompetenzen wurden insbesondere sprachliche, naturwissenschaftliche und gesellschaftswissenschaftliche Fähigkeiten verstanden.
Der Wahlbereich wiederum diente in Verbindung mit dem Pflichtbereich einer Schwerpunktbildung. Dabei konnten alle Teilgebiete der drei Aufgabenfelder belegt werden. Ziel war es, eine stärkere Anbindung an die Realität herzustellen sowie die Erweiterung des Fächerangebots der Schulen zu stärken. Das konkrete Angebot hing jedoch von den jeweiligen schulischen Rahmenbedingungen ab.[13]
Sowohl im Wahl- als auch im Pflichtbereich wurde der Unterricht ab sofort in fünf- bis sechsstündige Leistungskurse und dreistündige Grundkurse aufgeteilt. Dabei mussten alle Schülerinnen und Schüler zwei Leistungskurse anwählen. Der erste Leistungskurs musste entweder eine Fremdsprache, Mathematik oder eine Naturwissenschaft sein; der zweite Leistungskurs war frei wählbar, sofern die Schule das entsprechende Fach anbot.[14]
Leistungskurse dienten der Vermittlung eines vertieften wissenschaftspropädeutischen Verständnisses sowie erweiterter Fachkenntnisse.[15]
Die Abiturprüfungen umfassten fortan vier Prüfungsaufgaben. Die schriftliche Prüfung beinhaltete die zwei Leistungskurse und einen in der Qualifikationsphase belegten Grundkurs sowie ein weiteres Grundkursfach für die mündliche Prüfung.[16]
Das Abitursystem war wie folgt aufgebaut: Zur Abiturprüfung wurde zugelassen, wer in den vier Halbjahren der Klassen 12 und 13 mindestens 100 anzurechnende Punkte erreichte. Insgesamt mussten mindestens 300 Punkte erreicht und man konnte mit maximal 900 Punkten bewertet werden, wobei mindestens ein Drittel der erforderlichen Punkte, also 100 Punkte, in der Qualifikationsphase erzielt werden musste. Dazu kamen jeweils mindestens 100 benötigte Punkte in den schriftlichen sowie mündlichen Prüfungen. Für jede Abiturprüfung konnte man maximal 75 Punkte angerechnet bekommen.[17]
In der gesamten gymnasialen Oberstufe blieb die Notenskala von eins bis sechs bestehen; diese wurde jedoch zusätzlich in ein Punktesystem von 1 bis 15 übertragen.[18]
[1] Text bei O. Anweiler (Anm. 4), S. 168-171. Alle grundlegenden Bestimmungen auf dem Stand von 1988/89 bei Arno Schmidt, Das Gymnasium im Aufwind, Aachen 19942, S. 420-471. Zit. nach: https://www.bpb.de/themen/bildung/dossier-bildung/238795/das-tor-zur-universitaet-abitur-im-wandel/; 18.03.2026, 14:33 Uhr.
[2] vgl. den Text bei Reble, A. (Hrsg.). (1975). Zur Geschichte der Höheren Schule. Band II (19. und 20. Jahrhundert). Bad Heilbrunn: Julius Klinkhardt, S.201 ff. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 34.
[3] vgl. Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 34.
[4] vgl. https://www.bpb.de/themen/bildung /dossier-bildung/238795/das-tor-zur-universitaet-abitur-im-wandel/; 18.03.2026, 14:33 Uhr.
[5] vgl. ebd.
[6] vgl. Reble, A. (Hrsg.). (1975). Zur Geschichte der Höheren Schule. Band II (19. und 20. Jahrhundert). Bad Heilbrunn: Julius Klinkhardt. S. 201 ff.
[7] vgl. https://www.bpb.de/themen/bildung /dossier-bildung/238795/das-tor-zur-universitaet-abitur-im-wandel/; 18.03.2026, 14:33 Uhr.
[8] vgl. Reble, A. (Hrsg.). (1975). Zur Geschichte der Höheren Schule. Band II (19. und 20. Jahrhundert). Bad Heilbrunn: Julius Klinkhardt. S. 201 ff.
[9] vgl. ebd.
[10] vgl. https://www.bpb.de/themen/bildung /dossier-bildung/238795/das-tor-zur-universitaet-abitur-im-wandel/; 18.03.2026, 14:33 Uhr.
[11] https://www.bpb.de/themen/bildung /dossier-bildung/238795/das-tor-zur-universitaet-abitur-im-wandel/; 18.03.2026, 14:33 Uhr.
[12] vgl. ebd.
[13] vgl. Reble, A. (Hrsg.). (1975). Zur Geschichte der Höheren Schule. Band II (19. und 20. Jahrhundert). Bad Heilbrunn: Julius Klinkhardt. S. 201 ff.
[14] vgl. Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 34.
[15] vgl. https://www.bpb.de/themen/bildung /dossier-bildung/238795/das-tor-zur-universitaet-abitur-im-wandel/; 18.03.2026, 14:33 Uhr.
[16] vgl. ebd.
[17] vgl. ebd.
[18] vgl. ebd.
Bildquelle: https://www.fsg-ruethen.de/fsg/schulgelaende/

Entwicklung seit 1972
Die Folgen der Oberstufenreform 1972 waren zum einen, dass die Abiturnoten nun das Hauptkriterium für die Vergabe der Studienplätze waren. Hintergrund war unter anderem die von Georg Picht 1964 formulierte Warnung vor einem drohenden Akademikermangel, die zu einer steigenden Nachfrage an Studienplätzen beitrug.[1]
Infolgedessen wurde der ursprünglich vor allem im Medizinstudium angewandte Numerus clausus auf zahlreiche weitere Studiengänge ausgeweitet.[2]
Viele Schülerinnen und Schüler wählten ihre Kurse nun nicht mehr ausschließlich nach Interesse oder Studienneigungen aus. Stattdessen spielten zunehmend strategische Überlegungen eine Rolle, etwa die Erwartung besserer Noten in bestimmten Fächern oder bei bestimmten Lehrern. Dies führte zu erneut scharfer Kritik an einer angeblich unzureichenden Allgemeinbildung sowie an einer fehlenden Studienkompetenz der Absolventinnen und Absolventen.[3]
Nach intensiven öffentlichen Diskussionen wurde die Reform daher revidiert. Dabei wurden die Wahlmöglichkeiten eingeschränkt und verpflichtende Belegungen bestimmter Fächer ausgeweitet.
Nach der Vereinbarung der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 2006 kann eine Abiturprüfung vier oder fünf Fächer beinhalten, von denen mindestens drei schriftlich und eines mündlich geprüft werden müssen. Darüber hinaus müssen mindestens zwei der Prüfungsfächer aus den Bereichen Deutsch, Fremdsprache oder Mathematik stammen. Die Einrichtung von Leistungskursen ist dabei nicht zwingend erforderlich. Erforderlich sind lediglich zwei Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau.[4]
Durch die stärkere Gewichtung der traditionellen Hauptfächer weisen die heutigen Regelungen teilweise wieder Parallelen vor der Oberstufenreform auf. Gleichzeitig besteht jedoch weiterhin keine Bindung der Abiturfächer an festgeschriebene Gymnasialtypen. Der prognostizierte Rückgang der Schülerzahlen dürfte künftig jedoch dazu führen, dass viele Gymnasien ihr bisheriges breites Fächerangebot nur noch eingeschränkt aufrechterhalten können.[5]
[1] vgl. Georg Picht, Die deutsche Bildungskatastrophe, Olten 1964. Zit nach: https://www.bpb.de/themen/bildung /dossier-bildung/238795/das-tor-zur-universitaet-abitur-im-wandel/; 18.03.2026, 14:33 Uhr.
[2] vgl. https://www.bpb.de/themen/bildung /dossier-bildung/238795/das-tor-zur-universitaet-abitur-im-wandel/; 18.03.2026, 14:33 Uhr.
[3] vgl. ebd.
[4] Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II, in: www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2008/2008_10_24_Sek_II.pdf (31.10.2008). Zit. nach: https://www.bpb.de/themen/bildung /dossier-bildung/238795/das-tor-zur-universitaet-abitur-im-wandel/; 18.03.2026, 14:33 Uhr.
[5] vgl. https://www.bpb.de/themen/bildung /dossier-bildung/238795/das-tor-zur-universitaet-abitur-im-wandel/; 18.03.2026, 14:33 Uhr.
Bildquelle: https://www.fsg-ruethen.de/fsg/schulgelaende/

rückblickende Entwicklung bis heute
Ein Rückblick auf die über zweihundertjährige Geschichte der allgemeinen Hochschulreife zeigt Entwicklungstendenzen mit teilweise überraschender Kontinuität.
Seit der Einführung des Abiturs stand die Frage zur ,,Herstellung eines tendenziellen Gleichgewichts zwischen der Zahl der zum Studium Zugelassenen und den Beschäftigungsmöglichkeiten künftiger Absolventinnen und Absolventen [...]“[1]immer wieder im Mittelpunkt bildungspolitischer Diskussionen. Dieser Aspekt prägte die Entwicklung des Abiturs nachhaltig.
Diese Absicht ging mit der Sorge vor einem Qualitätsverlust an Höheren Schulen und Universitäten einher und stellt eine zentrale Folge der Bildungsexpansion[2] dar.
Häufig waren diese Steuerungsmechanismen zugleich mit gesellschaftlichen Ausschlussabsichten verbunden: Über viele Jahrzehnte blieb Mädchen und jungen Frauen der Zugang zu Höheren Schulen und Universitäten weitgehend verwehrt. Jüdische Studierende wurden während der nationalsozialistischen Herrschaft systematisch aus dem Bildungswesen ausgeschlossen. Auch Kinder aus sozial benachteiligten Familien sahen sich, wie im 19. Jahrhundert explizit formuliert, von Anfang an zahlreichen Zugangsbarrieren für Höhere Schulen gegenüber, indem sie sich die Bildung nicht leisten konnten.[3]
Eng verbunden mit dieser Steuerungsfunktion war die Entscheidung, die Reifeprüfungen seit 1788 an Höheren Schulen und nicht an den Universitäten durchzuführen. Rückblickend erwies sich diese Regelung als außerordentlich stabil und prägend für das preußische Bildungssystem, sodass in Preußen die Installierung eines schulischen Berechtigungswesens entstand.[4]
Daraus ergab sich die Notwendigkeit einer gegenseitigen Anerkennung der Hochschulreifezeugnisse, welche sich in den Jahren durch diverse Vereinbarungen wiederholten. Diese Vereinbarungen enthielten regelmäßig wiederkehrende Regelungen für eine Inanspruchnahme von Bildungszeit vom Anfang des Gymnasiums bis zum Abitur. Die schon 1837 eingeführte Stundentafel für das preußische Gymnasium sah einen Lehrplan mit insgesamt 280 Wochenstunden, verteilt auf neun Lehrjahre, vor.
Dieses Modell erwies sich, mit Ausnahme der NS-Zeit und in der DDR, als bemerkenswert zuverlässig und sicher.[5]
Schon seit dem 19. Jahrhundert haben sich die Gliederungen der Gymnasien durch neun Jahrgangsklassen herausgebildet.
Die Einführung der vierjährigen Grundschule im Jahr 1920 verstärkte die Diskussion um die Dauer der Schulzeit zusätzlich. Dadurch verlängerte sich der gesamte Bildungsweg um ein weiteres Jahr. Zwar wurde schon in der Weimarer Republik deshalb eine Verkürzung auf acht Schuljahre gefordert, doch erst die Nationalsozialisten führten diese Regelung mit ihrer Verordnung aus dem Jahre 1937 ein.
Nachdem die BRD durch die Folgen des Krieges den Schulbetrieb wiederum auf neun Jahre angehoben hatte, blieb diese Entscheidung lange bestehen.[6]
Erst nach der Wiedervereinigung 1990 kamen immer wieder Stimmen aus der Wirtschaft und von den Finanzministern der Länder, die eine zwölfjährige Schulzeit nach dem Vorbild der europäischen Nachbarn forderten.
Die Kultusministerkonferenz musste 1995 daraufhin länger diskutieren, verblieb aber trotzdem bei ihrem System, auch wenn ein Abitur nach acht Jahren anerkannt wurde, wenn mindestens 265 Wochenstunden absolviert wurden.[7]
Nach der Jahrtausendwende führten schließlich alle Bundesländer das achtjährige Gymnasium (G8) ein.[8]
Die Reform stieß zunächst nur auf geringe öffentliche Aufmerksamkeit. Erst als die Auswirkungen mit der Ausweitung des wöchentlichen Unterrichts in den Familien zu spüren waren, setzte harte gesellschaftliche Kritik ein.
Rückblickend zeigten sich die Probleme der überhasteten Umstellung in zahlreichen Bundesländern. Für Ganztagsunterricht waren die Schulen nicht ausreichend ausgestattet.[9]
Durch den Druck der Öffentlichkeit versuchte man, Lösungen und Maßnahmen zu finden. Doch auch die Anpassung der Lehrpläne konnte die Belastungen der verkürzten Schulzeit nicht vollständig kompensieren.[10]
Schließlich beschloss die Kultusministerkonferenz im März 2008 die Aufnahme von Übungs- und Vertiefungsunterricht in den Ländern sowie eine Einrichtung von Ganztagsschulen, aber auch eine Verbesserung der Über-Mittags-Betreuung an Halbtagsschulen. Seitdem haben sich viele der damaligen Probleme abgeschwächt, sogleich die Rückwicklung der Einführung des achtjährigen Gymnasiums nicht denkbar sei.[11] (Stand: 10.12.2016)
Eine weitere bedeutende Veränderung stellte die Einführung des Zentralabiturs dar, indem es in vielen Bundesländern nach dem Zweiten Weltkrieg eingeführt wurde. Dieses sah die zentrale Bereitstellung der Aufgaben für die schriftlichen Abiturprüfungen vor. In Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen blieb dagegen das preußisch geprägte Verfahren durch die Genehmigung und Auswahl der eingereichten Aufgaben von den jeweiligen Lehrern erhalten.[12]
Nach der Wiedervereinigung 1990 führten bis auf Brandenburg die fünf ostdeutschen Bundesländer das Zentralabitur, welches in der DDR üblich war, weiter. Eine Forderung nach einem bundesweiten Zentralabitur blieb zunächst ohne Erfolg.[13]
Im Sommer 2007 sprach sich die Bundesbildungsministerin Anette Schavan für einheitliche Abituraufgaben in Deutschland aus. Problematisch erschienen dabei insbesondere die Folgen, da hierfür eine bundesweit einheitliche Vorbereitung und Bewertung sichergestellt werden müsste, sowie dass die Schuljahres- und Ferientermine in Deutschland von Grund auf verschoben und einheitlich gemacht werden müssten.[14]
Darüber hinaus stellten die unterschiedlichen Anforderungen der Länder ein weiteres Hindernis dar, die durch ein ,,Deutschlandabitur“ komplexer wären, da eine einheitliche curriculare Planung nur schwer umzusetzen wäre.[15]
Auffällig ist zudem, dass sich die in den Abiturprüfungen präsenten Unterrichtsfächer im deutschen Vergleich sehr ähnlich entwickelt haben. In allen Jahren waren Fächer wie Deutsch, Mathematik und die Fremdsprachen, zuerst alte Sprachen und dann die neuen, modernen Fremdsprachen, zentrale Bestandteile der Reifeprüfungen.[16]
Naturwissenschaftliche Fächer fanden bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts nur langsam Eingang in die Abiturprüfungen. Zuerst erhielten sie nur in einzelnen Gymnasialtypen die Belegung als Abiturprüfungsfächer. Fachrichtungen wie Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften spielen bis heute keine eigenständige Rolle unter den klassischen Abiturprüfungsfächern.[17]
[1] Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 36.
[2] immer mehr Menschen wollen sich weiterbilden
[3] vgl. Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 36.
[4] vgl. ebd.
[5] vgl. ebd.
[6] vgl. ebd.
[7] vgl. ebd.
[8] vgl. https://www.bpb.de/themen/bildung /dossier-bildung/238795/das-tor-zur-universitaet-abitur-im-wandel/; 18.03.2026, 14:33 Uhr.
[9] vgl. ebd.
[10] vgl. ebd.
[11] vgl. den Ländervergleich bei Judith Scholter, Mehr Mut zu G 8; in: Die Zeit vom 3.4.2008, S.67. Zit. nach: https://www.bpb.de/themen/bildung /dossier-bildung/238795/das-tor-zur-universitaet-abitur-im-wandel/; 18.03.2026, 14:33 Uhr.
[12] vgl. https://www.bpb.de/themen/bildung /dossier-bildung/238795/das-tor-zur-universitaet-abitur-im-wandel/; 18.03.2026, 14:33 Uhr.
[13] vgl. ebd.
[14] vgl. ebd.
[15] vgl. https://www.bpb.de/themen/bildung /dossier-bildung/238795/das-tor-zur-universitaet-abitur-im-wandel/; 18.03.2026, 14:33 Uhr.
[16] vgl. Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 36 f.
[17] vgl. ebd.
Bildquelle: https://www.biografieberatung.eu/2022/05/23/ideen-fuer-einen-rueckblick-auf-den-tag/
Erstelle deine eigene Website mit Webador