Die Entstehung der ersten Abiturprüfungen 

Höhere Schulen im 18. Jahrhundert

Im 18. Jahrhundert waren die Prüfungen an Höheren Schulen sehr unterschiedlich und rechtlich nicht geregelt. So musste bei der Aufnahme an einer Universität eine gesonderte Aufnahmeprüfung abgelegt werden, die unabhängig vom vorherigen Schulbesuch stattfand. Ursache dieses föderal geprägten Systems waren die unterschiedlichen Trägerschaften der Schulen: ,,[k]irchliche, private, gemeindliche, ständisch-korporative und staatliche Bildungsanstalten stand[en] in wirrem Gemenge nebeneinander[1].[2]

Zudem wurde im Auswahl- und Aufnahmeverfahren der Universitäten selten ein Bewerber abgewiesen, da die Professoren größtenteils von den Hörgeldern lebten und daher die Zahl der Studierenden für sie von größerer Bedeutung war als deren Qualifikation. Folglich war die ,,Zulassungspraxis zu jener Zeit [als] chaotisch [...]. Jeder junge Mann, der sich durch eine Lateinschule oder Privatlehrer hinreichend vorbereitet fühlte und die Unterstützung seiner Eltern hatte, konnte zur Universität ziehen [...].[3].[4]

 

[1] Huber, Ernst Rudolf (1975): Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. I Reform und Restauration 1789 bis 1830 (Nachdruck der 2.Auflage). Stuttgart. S.264 ; vgl. auch Wolter, Andrä (1987): Das Abitur. Eine bildungssoziologische Untersuchung zur Entstehung und Funktion der Reifeprüfung. Oldenburg. S. 141. Zit. nach: Kämper-van de Boogaart, Michael/Reh, Sabine /Schindler, Christoph/Scholz, Joachim (Hrsg.): Abitur und Abituraufsätze zwischen 1882 und 1972. Prüfungspraktiken, professionelle Debatten und Aufsatztexte, Bad Heilbrunn: Verlag Julius Klinkhardt 2023, S. 21.

[2] vgl. Kämper-van de Boogaart, Michael/Reh, Sabine /Schindler, Christoph/Scholz, Joachim (Hrsg.): Abitur und Abituraufsätze zwischen 1882 und 1972. Prüfungspraktiken, professionelle Debatten und Aufsatztexte, Bad Heilbrunn: Verlag Julius Klinkhardt 2023, S. 21.

[3] Bölling, Rainer (2010). Kleine Geschichte des Abiturs. Paderborn: Ferdinand Schöningh, S.26. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 20.

[4] vgl. Bölling, Rainer (2010). Kleine Geschichte des Abiturs. Paderborn: Ferdinand Schöningh, S.26. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 20.

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Vorschläge 

Der eigentliche Zweck individueller Leistungsüberprüfungen entfaltete beim Abgang der Absolventen keine Wirkung; stattdessen wirkten die Prüfungen größtenteils eher wie öffentliche Schauprüfungen. Vielmehr bezweckten sie, die Leistungsfähigkeit der Schule gegenüber Geldgebern, Elternschaft und der Stadtgemeinschaft zu demonstrieren.[1]

Die Folgen dieser Entwicklung waren ,,gravierende Qualitätsmängel der universitären Studien[2], die schon seit Mitte des 18. Jahrhunderts beklagt wurden.[3]

Angesichts dieser Entwicklung schlug Hoffmann, Kanzler der Universität Halle, 1787 vor, die Aufnahmeverfahren künftig zu verändern und an jeder Universität eine Prüfungskommission einzusetzen, um Studieninteressierte vor der Aufnahme an einer Universität ,,öffentlich zu prüfen, und diejenigen, welche allzu unwissend in den auf der Universität nöthigen Vorkenntnissen befunden würden, zur Schule, oder zu ihren Eltern zurückzuweisen“[4].

Da es sowohl zu hohen Studierendenzahlen ohne die erforderlichen Voraussetzungen als auch zu einer Überfüllung akademischer Berufe kam und die gesellschaftlichen Kritiken stetig stärker wurden, beschäftigte sich das 1787 neu gegründete Oberschulkollegium in Preußen mit Hoffmanns Idee.

Mit seiner Gründung übergab der preußische König die Oberaufsicht des preußischen Schulwesens an das Oberschulkollegium.[5] Dieses Kollegium, das später auch für die ersten Abiturprüfungen nach 1788 verantwortlich war, stand unter dem Einfluss der unterschiedlichen Trägerschaften und Besitzeigentümer. Die preußische Regierung begründete die Einrichtung des Gremiums mit dem Bedürfnis nach ,,wachsenden (sic) bürokratisch-staatlichen (sic) Kontrollansprüchen[n][6].[7]

 

[1] vgl. Kämper-van de Boogaart, Michael/Reh, Sabine /Schindler, Christoph/Scholz, Joachim (Hrsg.): Abitur und Abituraufsätze zwischen 1882 und 1972. Prüfungspraktiken, professionelle Debatten und Aufsatztexte, Bad Heilbrunn: Verlag Julius Klinkhardt 2023, S. 21.

[2] Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 20.

[3] vgl. Bölling, Rainer. (2010). Kleine Geschichte des Abiturs. Paderborn: Ferdinand Schöningh, S.26.; vgl. auch Wolter, Andrä (1989): Von der Elitenbildung zur Bildungsexpansion. Zweihundert Jahre Abitur (1788-1988). Oldenburg: Bibliotheks- und Informationssystem der Universität Oldenburg, S. 7f., Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 20.

[4] Schwartz, P. (1910). Die Gelehrtenschulen Preußens unter dem Oberschulkollegium (1787-1806) und das Abiturexamen. Erster Band. Berlin: Weidmannsche Buchhandlung. S. 68. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 20-21.

[5] vgl. Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 20-21.

[6] Wolter, Andrä (1987): Das Abitur. Eine bildungssoziologische Untersuchung zur Entstehung und Funktion der Reifeprüfung. Oldenburg. S. 141. Zit. nach: Kämper-van de Boogaart, Michael/Reh, Sabine /Schindler, Christoph/Scholz, Joachim (Hrsg.): Abitur und Abituraufsätze zwischen 1882 und 1972. Prüfungspraktiken, professionelle Debatten und Aufsatztexte, Bad Heilbrunn: Verlag Julius Klinkhardt 2023, S. 21.

[7] vgl. Kämper-van de Boogaart, Michael/Reh, Sabine /Schindler, Christoph/Scholz, Joachim (Hrsg.): Abitur und Abituraufsätze zwischen 1882 und 1972. Prüfungspraktiken, professionelle Debatten und Aufsatztexte, Bad Heilbrunn: Verlag Julius Klinkhardt 2023, S. 21.

Das Abiturreglement

Ab dem 18. Jahrhundert traten die Defizite des Bildungssystems in der Gesellschaft zunehmend deutlicher hervor. Da die Zahl der Studienanfänger kontinuierlich zunahm[1], ließ das Oberschulkollegium Gutachten von drei Universitäten sowie mehreren ,,Schulmännern[2] erstellen. Auf Grundlage der Anfang 1788 eingegangenen Gutachten und der Auffassung der preußischen Regierung[3], dass die Vorbereitung der Schulabgänger ,,nicht mit der erforderlichen Strenge und Gründlichkeit gesehen[4] werde, trat am 23. Dezember 1788 das preußische ,,Abiturreglement“ in Kraft, das den Ersatz der ,,Examen der neuen Ankömlinge an der Universität[5] durch schulische Abiturprüfungen für ,,künftig alle von öffentlichen Schulen zur Universität abgehende Jünglinge[6] vorsah.[7]

Entgegen Hoffmanns Vorschlägen wurden die Eingangsprüfungen von diesem Zeitpunkt an nicht an den Hochschulen, sondern von den Schulen selbst durchgeführt, wobei es eine bis 1834 bestehende Ausnahme gab[8], sodass Studieninteressierte im Privatunterricht weiterhin durch eine Aufnahmeprüfung Zugang zur Universität erhalten konnten.[9] Auffällig ist, dass der Begriff ,,Abitur“ im Reglement nicht auftaucht und nur in der Literatur genannt wurde, wobei die erfolgreichen Absolventen der Prüfung als ,,Abiturientes“ bezeichnet wurden.[10]

Mit dieser Entscheidung sollte der Drang zur Universität gesteuert werden. Ziel war es zudem, den Schülern neue ,,Bewegungs-Gründe zur gewissenhaften Benutzung des Schul-Unterrichts zu geben[11].

Die neuen Bestimmungen übertrugen den Schulen mehr Verantwortung,[12] sodass der Übergang von der Schule zur Universität zwar einheitlich wurde, obwohl gleichzeitig auf einen einheitlichen Lehrplan verzichtet wurde. Die preußische Regierung schrieb lediglich vor, schriftliche Prüfungsarbeiten sowie mündliche Examen zu erworbenen Kenntnissen in den alten Sprachen, in den neueren Sprachen, vor allem in der Muttersprache sowie zu ,,wissenschaftlichen Kenntnissen, vornehmlich historischen[13] Sprachen zu stellen. Forschende führen dies auf die Fülle möglicher Lehrpläne zurück, die hätten erstellt werden müssen, zurück, wodurch sich die Organisatoren mit den Examen begnügt hätten.[14]

Ein weiteres Ziel der Reform bestand darin, einen gewissen Druck auf die Elternhäuser auszuüben, damit sich diese zum Beispiel an ein formelles Zeugnis gebunden fühlten und ihre Entscheidung über einen Universitätsbesuch stärker von den schulischen Leistungen ihrer Kinder abhängig machten.

Gleichzeitig stellte diese Maßnahme einen schwierigen politischen Spagat dar, da diese mit ihrer Entscheidung in keiner Weise wohlhabende Familien vom Besuch Höherer Schulen und Universitäten abhalten wollten. Höhere Schulen und Universitäten waren von Schulgeldern und Zuwendungen der Reichen abhängig, denn ,,Studium war und blieb Standesprivileg[15].

Um eine Abwendung wohlhabender Familien von Höheren Schulen und Universitäten zu verhindern, wurde im preußischen Abiturreglement lediglich die Immatrikulation bzw. das Ablegen einer Abschlussprüfung sowie die Vorlage des Zeugnisses an einer Universität, nicht jedoch das Bestehen dieser Prüfung, vorausgesetzt.[16]

Die Bestimmungen von 1788 sahen zudem die Verleihung detaillierter Zeugnisse von ,,Reife“ und ,,Unreife“ mit unterschiedlichen Überschriften vor.

Mit einem Zeugnis der ,,Unreife“ konnten allerdings bis auf Privat- oder Familienstipendien keine öffentlichen Stipendien erlangt werden.[17]

Aus diesen Bezeichnungen könnte sich der heutige Begriff ,,Reifezeugnis“ entwickelt haben.

Diese Regelung blieb nahezu weitere fünfzig Jahre bestehen, bis schließlich das erlassene Reglement am 4. Juni 1834 eine Bindung der Immatrikulation an bestimmten Fakultäten mit dem Bestehen des Abiturs verband. Von diesem Zeitpunkt an wurde das Zeugnis der Unreife auch nur noch nach ausdrücklichem Verlangen ohne Überschrift vergeben und man konnte keine Fakultätsfächer mehr belegen, sondern lediglich in entsprechende Register eingetragen werden, in denen man wie in Wartelisten eingetragen blieb, bis man das Zeugnis der Reife erwarb.

1882 wurde dieses Zeugnis schließlich als ,,gewöhnliches Abgangszeugnis“ betitelt und hatte keine Berechtigung mehr zu einem Universitätsbesuch.[18]

Mädchen blieb der Zugang zu den Universitäten in der Regel verwehrt.[19]

 

[1] vgl. Kämper-van de Boogaart, Michael/Reh, Sabine /Schindler, Christoph/Scholz, Joachim (Hrsg.): Abitur und Abituraufsätze zwischen 1882 und 1972. Prüfungspraktiken, professionelle Debatten und Aufsatztexte, Bad Heilbrunn: Verlag Julius Klinkhardt 2023, S. 22.

[2] Lehrern

[3] vgl. Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 21.

[4] Abiturreglement vom 23. Dezember 1788, In: Kamp, Norbert (1988): Das Abiturreglement von 1788. Zur Diskrepanz von Schulverwaltungsanspruch und Wirklichkeit (zugl. Diss. Universität – Gesamthochschule Essen), S. 266. Zit. nach: Kämper-van de Boogaart, Michael/Reh, Sabine /Schindler, Christoph/Scholz, Joachim (Hrsg.): Abitur und Abituraufsätze zwischen 1882 und 1972. Prüfungspraktiken, professionelle Debatten und Aufsatztexte, Bad Heilbrunn: Verlag Julius Klinkhardt 2023, S. 22.

[5] ebd.

[6] ebd.

[7] vgl. Kämper-van de Boogaart, Michael/Reh, Sabine /Schindler, Christoph/Scholz, Joachim (Hrsg.): Abitur und Abituraufsätze zwischen 1882 und 1972. Prüfungspraktiken, professionelle Debatten und Aufsatztexte, Bad Heilbrunn: Verlag Julius Klinkhardt 2023, S. 22.

[8] vgl. Paulsen, F. (1885). Geschichte des Gelehrten Unterrichts auf den deutschen Schulen und Universitäten vom Ausgang des Mittelalters bis zur Gegenwart. Leipzig: Veit & Comp. S. 568. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 21.

[9] vgl. das entsprechende ,,Reglement für die Prüfung an Universitäten“ (Schwartz, P. (1910). Die Gelehrtenschulen Preußens unter dem Oberschulkollegium (1787-1806) und das Abiturexamen. Erster Band. Berlin: Weidmannsche Buchhandlung. S.128-133. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 21.)

[10] vgl. Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 21.

[11] Abiturreglement vom 23. Dezember 1788, In: Kamp, Norbert (1988): Das Abiturreglement von 1788. Zur Diskrepanz von Schulverwaltungsanspruch und Wirklichkeit (zugl. Diss. Universität – Gesamthochschule Essen), S. 266. Zit. nach: Kämper-van de Boogaart, Michael/Reh, Sabine /Schindler, Christoph/Scholz, Joachim (Hrsg.): Abitur und Abituraufsätze zwischen 1882 und 1972. Prüfungspraktiken, professionelle Debatten und Aufsatztexte, Bad Heilbrunn: Verlag Julius Klinkhardt 2023, S. 22.

[12] vgl. Kämper-van de Boogaart, Michael/Reh, Sabine /Schindler, Christoph/Scholz, Joachim (Hrsg.): Abitur und Abituraufsätze zwischen 1882 und 1972. Prüfungspraktiken, professionelle Debatten und Aufsatztexte, Bad Heilbrunn: Verlag Julius Klinkhardt 2023, S. 22.

[13] Schwartz, P. (1910). Die Gelehrtenschulen Preußens unter dem Oberschulkollegium (1787-1806) und das Abiturexamen. Erster Band. Berlin: Weidmannsche Buchhandlung. S.126. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 21.

[14] vgl. Schwartz, P. (1910). Die Gelehrtenschulen Preußens unter dem Oberschulkollegium (1787-1806) und das Abiturexamen. Erster Band. Berlin: Weidmannsche Buchhandlung. S.65. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 21-22.

[15] vgl. Kämper-van de Boogaart, Michael/Reh, Sabine /Schindler, Christoph/Scholz, Joachim (Hrsg.): Abitur und Abituraufsätze zwischen 1882 und 1972. Prüfungspraktiken, professionelle Debatten und Aufsatztexte, Bad Heilbrunn: Verlag Julius Klinkhardt 2023, S. 22.

[16] vgl. Kämper-van de Boogaart, Michael/Reh, Sabine /Schindler, Christoph/Scholz, Joachim (Hrsg.): Abitur und Abituraufsätze zwischen 1882 und 1972. Prüfungspraktiken, professionelle Debatten und Aufsatztexte, Bad Heilbrunn: Verlag Julius Klinkhardt 2023, S. 23.

[17] vgl. ebd.

[18] vgl. Kämper-van de Boogaart, Michael/Reh, Sabine /Schindler, Christoph/Scholz, Joachim (Hrsg.): Abitur und Abituraufsätze zwischen 1882 und 1972. Prüfungspraktiken, professionelle Debatten und Aufsatztexte, Bad Heilbrunn: Verlag Julius Klinkhardt 2023, S. 22-24.

[19] vgl. Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 22.