Die Entstehung der ersten Abiturprüfungen 

Höhere Schulen im 18. Jahrhundert

Im 18. Jahrhundert waren die Prüfungen an Höheren Schulen sehr verschieden und auf juristischer Seite nicht geregelt. Zum Beispiel erfolgte bei der Aufnahme an einer Universität eine separate Aufnahmeprüfung, welche unabhängig vom vorherigen Schulbesuch erfolgen musste. Grund für dieses föderalistische System waren diverse Trägerschaften von Schulen: ,,[k]irchliche, private, gemeindliche, ständisch-korporative und staatliche Bildungsanstalten stand in wirrem Gemenge nebeneinander[1].[2]

Auch wurde bei dem Auswahl- und Aufnahmeverfahren der Universitäten selten ein Bewerber abgewiesen, da die Professoren größtenteils von den Hörgeldern lebten und es ihnen dementsprechend egal war, wer studierte. Somit war die ,,Zulassungspraxis zu jener Zeit chaotisch [...] Jeder junge Mann, der sich durch eine Lateinschule oder Privatlehrer hinreichend vorbereitet fühlte und die Unterstützung seiner Eltern hatte, konnte zur Universität ziehen[...].[3].[4]

 

[1] Huber, Ernst Rudolf (1975): Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. I Reform und Restauration 1789 bis 1830 (Nachdruck der 2.Auflage). Stuttgart. S.264 ; vgl. auch Wolter, Andrä (1987): Das Abitur. Eine bildungssoziologische Untersuchung zur Entstehung und Funktion der Reifeprüfung. Oldenburg. S. 141. Zit. nach: Kämper-van de Boogaart, Michael/Reh, Sabine /Schindler, Christoph/Scholz, Joachim (Hrsg.): Abitur und Abituraufsätze zwischen 1882 und 1972. Prüfungspraktiken, professionelle Debatten und Aufsatztexte, Bad Heilbrunn: Verlag Julius Klinkhardt 2023, S. 21.

[2] vgl. Kämper-van de Boogaart, Michael/Reh, Sabine /Schindler, Christoph/Scholz, Joachim (Hrsg.): Abitur und Abituraufsätze zwischen 1882 und 1972. Prüfungspraktiken, professionelle Debatten und Aufsatztexte, Bad Heilbrunn: Verlag Julius Klinkhardt 2023, S. 21.

[3] Bölling, Rainer (2010). Kleine Geschichte des Abiturs. Paderborn: Ferdinand Schöningh, S.26. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 20.

[4] vgl. Bölling, Rainer (2010). Kleine Geschichte des Abiturs. Paderborn: Ferdinand Schöningh, S.26. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 20.

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Vorschläge 

Der eigentliche Sinn der Durchführung einer individuellen Leistungsüberprüfung entfaltete nicht seine Wirkung beim Abgang von Absolventen; stattdessen wirkten die Prüfungen größtenteils eher wie öffentliche Schauprüfungen. Doch sie dienten stattdessen vielmehr dem Zwecke, die Schule der Abgehenden gegenüber den Geldgebern, der Elternschaft oder seiner Stadtgemeinschaft zu repräsentieren.[1]

Die Folgen dieser fortschreitenden Umstände waren ,,gravierende Qualitätsmängel der universitären Studien[2], die schon seit Mitte des 18. Jahrhunderts beklagt wurden.[3]

Bezüglich dieser negativen Entwicklung brachte Hoffmann, Kanzler der Universität Halle, 1787 den Vorschlag ein, die Aufnahmeverfahren künftig zu verändern und an jeder Universität eine Prüfungskommission einzusetzen, um die Menschen für die Aufnahme an einer Universität vorausgehend ,,öffentlich zu prüfen, und diejenigen, welche allzu unwissend in den auf der Universität nöthigen Vorkenntnissen befunden würden, zur Schule, oder zu ihren Eltern zurückzuweisen“[4].

Auf der Tatsache, dass es zu hohe Studierendenzahlen mit fehlender Voraussetzung als auch eine Überfüllung akademischer Berufe gab und die Klagen und Kritiken in der Gesellschaft immer lauter wurden, beschäftigte sich das 1787 neugegründete Oberschulkollegium in Preußen mit Hoffmanns Idee.

Seit ihrer Gründung ging die Oberaufsicht des gesamten preußischen Schulwesens vom preußischen König in die Hand des Oberschulkollegiums.[5] Dieses Kollegium, welches wiederum für die ersten Abiturprüfungen nach 1788 verantwortlich gewesen war, wurde durch die verschiedenen Trägerschaften bzw. Besitzeigentümer der unterschiedlichen Schultypen kontrolliert. Die preußische Regierung selbst begründete die Gründung dieses Gremiums mit ,,wachsender bürokratisch-staatlicher Kontrollansprüche[6].[7]

 

[1] vgl. Kämper-van de Boogaart, Michael/Reh, Sabine /Schindler, Christoph/Scholz, Joachim (Hrsg.): Abitur und Abituraufsätze zwischen 1882 und 1972. Prüfungspraktiken, professionelle Debatten und Aufsatztexte, Bad Heilbrunn: Verlag Julius Klinkhardt 2023, S. 21.

[2] Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 20.

[3] vgl. Bölling, Rainer. (2010). Kleine Geschichte des Abiturs. Paderborn: Ferdinand Schöningh, S.26.; vgl. auch Wolter, Andrä (1989): Von der Elitenbildung zur Bildungsexpansion. Zweihundert Jahre Abitur (1788-1988). Oldenburg: Bibliotheks- und Informationssystem der Universität Oldenburg, S. 7f., Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 20.

[4] Schwartz, P. (1910). Die Gelehrtenschulen Preußens unter dem Oberschulkollegium (1787-1806) und das Abiturexamen. Erster Band. Berlin: Weidmannsche Buchhandlung. S. 68. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 20-21.

[5] vgl. Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 20-21.

[6] Wolter, Andrä (1987): Das Abitur. Eine bildungssoziologische Untersuchung zur Entstehung und Funktion der Reifeprüfung. Oldenburg. S. 141. Zit. nach: Kämper-van de Boogaart, Michael/Reh, Sabine /Schindler, Christoph/Scholz, Joachim (Hrsg.): Abitur und Abituraufsätze zwischen 1882 und 1972. Prüfungspraktiken, professionelle Debatten und Aufsatztexte, Bad Heilbrunn: Verlag Julius Klinkhardt 2023, S. 21.

[7] vgl. Kämper-van de Boogaart, Michael/Reh, Sabine /Schindler, Christoph/Scholz, Joachim (Hrsg.): Abitur und Abituraufsätze zwischen 1882 und 1972. Prüfungspraktiken, professionelle Debatten und Aufsatztexte, Bad Heilbrunn: Verlag Julius Klinkhardt 2023, S. 21.

Das Abiturreglement

Ab dem 18. Jahrhundert waren die Defizite der Bildung immer ausgeprägter in der Gesellschaft zu beobachten. Da immer mehr Studienanfänger an den Universitäten vorhanden waren[1], wurden Gutachten vom Oberschulkollegium von drei Universitäten und ein paar ,,Schulmännern[2] erstellt. Auf der Grundlage der Anfang 1788 eingegangenen Gutachten und[3], weil die preußische Regierung meinte, die Vorbereitung der Schulabgänger würde ,,nicht mit der erforderlichen Strenge und Gründlichkeit gesehen[4], trat am 23. Dezember 1788 das preußische ,,Abiturreglement“ in Kraft, welches den Ersatz der ,,Examen der neuen Ankömlinge an der Universität[5] durch schulische Abiturprüfungen für ,,künftig alle von öffentlichen Schulen zur Universität abgehende Jünglinge[6] vorsah.[7]

Ab diesen Zeitpunkt wurden, zwar entgegen Hoffmanns Vorschlägen, die Eingangsprüfungen nicht an den Hochschulen, sondern von den Schulen selbst geführt, wobei es eine bis 1834 bestehende Ausnahme gab[8], sodass Studieninteressierte im Privatunterricht durch die Möglichkeit einer Aufnahmeprüfung an den Universitäten einen solchen Universitätsbesuch anstreben konnten.[9] Bemerkenswerterweise tauchte der Begriff ,,Abitur“ im Reglement nicht auf und wurde nur in der Literatur genannt, wobei die erfolgreichen Absolventen der Prüfung als ,,Abiturientes“ betitelt wurden.[10]

Der Gedanke hinter dieser Entscheidung war die Steuerung des Drangs an die Universitäten zu gehen und den Schülern neue ,,Bewegungs-Gründe zur gewissenhaften Benutzung des Schul-Unterrichts zu geben[11].

Die Bestimmungen sollten den Schulen mehr Verantwortung übertragen,[12] sodass der Übergang von Schule zur Universität zwar uniform [13] war, doch merkwürdigerweise auf einen einheitlichen Lehrplan verzichtet wurde. Letztlich bestand von der preußischen Regierung nur die Vorschrift, schriftlicher Prüfungsarbeiten sowie mündlicher Examen zu erworbenen Kenntnissen in den alten Sprachen, in den neueren Sprachen, vor allem in der Muttersprache, als auch in ,,wissenschaftlichen Kenntnissen, vornehmlich historischen[14] Sprachen zu stellen. Grund sei laut Forschern die Fülle möglicher Lehrpläne, die hätten erstellt werden müssen, wodurch sich die Organisatoren mit den Examen begnügt hatten.[15]

Die Intention der Neuerung sollte einerseits auch die Erzeugung eines gewissen Drucks bei den Elternhäusern sein, damit sich diese zum Beispiel an ein formelles Zeugnis gebunden fühlen mussten und ihre Entscheidung über einen Universitätsbesuch viel mehr von den Leistungen ihrer Kinder abhängig machen.

Andererseits war dieser Versuch ein schwieriger Spagat für die preußische Politik, da diese mit ihrer Entscheidung in keiner Weise die reichen Familien verscheuchen wollte. Höhere Schulen und Universitäten waren von Schulgeldern und Zuwendungen der Reichen abhängig, denn ,,Studium war und blieb Standesprivileg[16].

Damit sich die reichen Familien nicht von den Höheren Schulen und Universitäten abwandten, wurde im preußischen Abiturreglement lediglich die Immatrikulation bzw. das Ablegen einer Abschlussprüfung sowie die Vorlage des Zeugnisses an einer Universität und nicht das Bestehen solch einer Prüfung vorausgesetzt.[17]

Die Bestimmungen von 1788 sahen hierbei auch eine Verleihung detaillierter Zeugnisse von ,,Reife“ und ,,Unreife“ mit unterschiedlichen Überschriften vor.

Mit unreifen Zeugnissen konnten allerdings bis auf Privat- oder Familienstipendien keine öffentlichen Stipendien erlangt werden.[18]

Durch diese Bezeichnungen könnte der heutige Begriff ,,Reifezeugnis“ abstammen.

Diese Regelung bestand noch knapp 50 weitere Jahre bis schließlich das erlassene Reglement am 4. Juni 1834 eine Bindung der Immatrikulation an bestimmten Fakultäten mit dem Bestehen des Abiturs verband. Von dort an gab es das unreife Zeugnis auch nur noch nach ausdrücklichem Verlangen ohne Überschrift und man konnte keine Fakultätsfächer mehr belegen, sondern nur noch Register anwählen, in denen man wie in Wartelisten eingetragen bleib, bis man das Zeugnis der Reife erwarb.

1882 wurde dieses Zeugnis schließlich als ,,gewöhnliches Abgangszeugnis“ betitelt und hatte keine Berechtigung mehr zu einem Universitätsbesuch.[19]

Der Besuch bzw.  der Zugang zur Universität für Mädchen wurde in der Regel verwehrt.[20]

 

[1] vgl. Kämper-van de Boogaart, Michael/Reh, Sabine /Schindler, Christoph/Scholz, Joachim (Hrsg.): Abitur und Abituraufsätze zwischen 1882 und 1972. Prüfungspraktiken, professionelle Debatten und Aufsatztexte, Bad Heilbrunn: Verlag Julius Klinkhardt 2023, S. 22.

[2] Lehrer

[3] vgl. Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 21.

[4] Abiturreglement vom 23. Dezember 1788, In: Kamp, Norbert (1988): Das Abiturreglement von 1788. Zur Diskrepanz von Schulverwaltungsanspruch und Wirklichkeit (zugl. Diss. Universität – Gesamthochschule Essen), S. 266. Zit. nach: Kämper-van de Boogaart, Michael/Reh, Sabine /Schindler, Christoph/Scholz, Joachim (Hrsg.): Abitur und Abituraufsätze zwischen 1882 und 1972. Prüfungspraktiken, professionelle Debatten und Aufsatztexte, Bad Heilbrunn: Verlag Julius Klinkhardt 2023, S. 22.

[5] ebd.

[6] ebd.

[7] vgl. Kämper-van de Boogaart, Michael/Reh, Sabine /Schindler, Christoph/Scholz, Joachim (Hrsg.): Abitur und Abituraufsätze zwischen 1882 und 1972. Prüfungspraktiken, professionelle Debatten und Aufsatztexte, Bad Heilbrunn: Verlag Julius Klinkhardt 2023, S. 22.

[8] vgl. Paulsen, F. (1885). Geschichte des Gelehrten Unterrichts auf den deutschen Schulen und Universitäten vom Ausgang des Mittelalters bis zur Gegenwart. Leipzig: Veit & Comp. S. 568. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 21.

[9] vgl. das entsprechende ,,Reglement für die Prüfung an Universitäten“ (Schwartz, P. (1910). Die Gelehrtenschulen Preußens unter dem Oberschulkollegium (1787-1806) und das Abiturexamen. Erster Band. Berlin: Weidmannsche Buchhandlung. S.128-133. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 21.)

[10] vgl. Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 21.

[11] Abiturreglement vom 23. Dezember 1788, In: Kamp, Norbert (1988): Das Abiturreglement von 1788. Zur Diskrepanz von Schulverwaltungsanspruch und Wirklichkeit (zugl. Diss. Universität – Gesamthochschule Essen), S. 266. Zit. nach: Kämper-van de Boogaart, Michael/Reh, Sabine /Schindler, Christoph/Scholz, Joachim (Hrsg.): Abitur und Abituraufsätze zwischen 1882 und 1972. Prüfungspraktiken, professionelle Debatten und Aufsatztexte, Bad Heilbrunn: Verlag Julius Klinkhardt 2023, S. 22.

[12] vgl. Kämper-van de Boogaart, Michael/Reh, Sabine /Schindler, Christoph/Scholz, Joachim (Hrsg.): Abitur und Abituraufsätze zwischen 1882 und 1972. Prüfungspraktiken, professionelle Debatten und Aufsatztexte, Bad Heilbrunn: Verlag Julius Klinkhardt 2023, S. 22.

[13] einheitlich

[14] Schwartz, P. (1910). Die Gelehrtenschulen Preußens unter dem Oberschulkollegium (1787-1806) und das Abiturexamen. Erster Band. Berlin: Weidmannsche Buchhandlung. S.126. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 21.

[15] vgl. Schwartz, P. (1910). Die Gelehrtenschulen Preußens unter dem Oberschulkollegium (1787-1806) und das Abiturexamen. Erster Band. Berlin: Weidmannsche Buchhandlung. S.65. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 21-22.

[16] vgl. Kämper-van de Boogaart, Michael/Reh, Sabine /Schindler, Christoph/Scholz, Joachim (Hrsg.): Abitur und Abituraufsätze zwischen 1882 und 1972. Prüfungspraktiken, professionelle Debatten und Aufsatztexte, Bad Heilbrunn: Verlag Julius Klinkhardt 2023, S. 22.

[17] vgl. Kämper-van de Boogaart, Michael/Reh, Sabine /Schindler, Christoph/Scholz, Joachim (Hrsg.): Abitur und Abituraufsätze zwischen 1882 und 1972. Prüfungspraktiken, professionelle Debatten und Aufsatztexte, Bad Heilbrunn: Verlag Julius Klinkhardt 2023, S. 23.

[18] vgl. ebd.

[19] vgl. Kämper-van de Boogaart, Michael/Reh, Sabine /Schindler, Christoph/Scholz, Joachim (Hrsg.): Abitur und Abituraufsätze zwischen 1882 und 1972. Prüfungspraktiken, professionelle Debatten und Aufsatztexte, Bad Heilbrunn: Verlag Julius Klinkhardt 2023, S. 22-24.

[20] vgl. Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 22.

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