Inflation der Studierenden

Seit der Einführung des Abiturs wurde der Zugang zu den Universitäten immer wieder eingeschränkt oder reguliert.

Bereits das erste Abiturreglement von 1788 verfolgte ein klares Ziel: der zunehmenden Überfüllungssituation der Universitäten entgegenzuwirken. Hintergrund war die verbreitete Auffassung, dass zahlreiche Schulabgänger unwissend sowie ohne ausreichende Vorkenntnisse ein Studium aufnahmen.[1] Diese Wahrnehmung prägte auch die Überfüllungsdiskussionen der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, wodurch sich der Sinn des Abiturreglements, mit fachlicher Studienvoraussetzung und einem Gleichgewicht zwischen der Zahl akademisch Qualifizierter und dem Bedarf akademischer Berufe zu schaffen, zeigte.[2]

Die seit 1788 bestehende Steuerungsfunktion des Abiturs prägte dessen Entwicklung nachhaltig, was eindrücklich das letzte Viertel des 19. Jahrhunderts verdeutlicht:

Nachdem im Jahr 1871 das Deutsche Reich entstand und die Reichsgründung vollzogen war, schrieb der Historiker Detlef K. Müller wie folgt über die wirtschaftliche Lage der nachfolgenden Jahre: ,,Nach einer über zwanzigjährigen wirtschaftlichen Hochkonjunkturphase beginnt 1873 eine der schwersten deutschen Konjunkturkrisen.[3].

Die wirtschaftliche Krise wurde damals teilweise mit einem vermeintlichen Überhang akademisch Qualifizierter in Verbindung gebracht, wodurch der Staat seine Schulreformen begründete. Besonders problematisch waren dabei schwerwiegende und folgenreiche Bezeichnungen wie ,,Abiturientenproletariat[4].

Als Maßnahme gegen die befürchtete Überfüllung der Universitäten wurde 1892 das Schulgeld für den Besuch eines Gymnasiums deutlich erhöht.[5] 1890 hatte bereits der damalige Reichskanzler Bismarck dem preußischen König bzw. dem deutschen Kaiser geraten, die Schulgelder zu erhöhen; seine Absicht war, die vermeintlich ungeeigneten Schüler vom Besuch Höherer Schulen abzuhalten.[6]

Weitere vergleichbare Einschränkungen in der Schulpolitik folgten erst Jahrzehnte später.

Erst nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten im Jahr 1933 griff am 25.04.1933 das ,,Gesetz gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen[7], das offiziell mit der erwarteten Überfüllung von Schulen und Hochschulen begründet wurde. Hintergrund dieser Befürchtung waren die Zwanziger Jahre mit einem extremen Anstieg der Schulabgänger mit Abitur. Infolgedessen gab es zu Beginn der Dreißigerjahre und angesichts der Folgen der Weltwirtschaftskrise die Sorge vor einer deutlichen Verschlechterung der Berufschancen akademisch Qualifizierter.[8]

Das oben genannte Gesetz sollte zum einen diese Angst vor der Arbeitslosigkeit der Akademiker beheben, obwohl die Befürchtung bzw. diese Situation nicht eintrat[9], und zum anderen nutzten die Nationalsozialisten das Gesetz zugleich zur Durchsetzung ihrer antisemitischen Politik, indem sie den Hochschulzugang  jüdischer Studierender massiv einschränkten.[10]

Zunächst wurde der Anteil deutscher Studierender mit ,,nichtarischen Wurzeln“ auf 1,5 Prozent begrenzt, doch die ,,Anordnung des Reichsministeriums des Inneren über die zahlenmäßige Begrenzung des Zugangs zu den Hochschulen[11], welche bereits am 28.12. desselben Jahres erschien, legte die Zahl von 15.000 Abiturientinnen und Abiturienten mit Berechtigung für einen Hochschulbesuch fest. Zudem wurde der Anteil weiblicher Studierender auf zehn Prozent reduziert, sodass 1500 Frauen unter den 15.000 Menschen im Jahre 1934 zur Universität gehen durften.[12]

Weiter ging das Problem um die Überfüllung der Universitäten nach dem Zweiten Weltkrieg. Als Reaktion auf Kapazitätsengpässe führte die Westdeutsche Rektorenkonferenz (WRK) 1968 den bis heute bestehenden ,,Numerus clausus“ in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) ein, der den Hochschulzugang in bestimmten Studiengängen mit zu geringer Aufnahmekapazität beschränkte. Die Zulassung orientierte sich dabei maßgeblich an der erreichten Abiturnote.[13]

Daraus ergab sich die Forderung, vergleichbare schulische Leistungen auch mit vergleichbaren Noten zu bewerten.[14]Doch bereits die ,,erste länderspezifische Auswertung[15] der PISA-Studie[16] aus dem Jahr 2000 stellte diesen Grundgedanken jedoch infrage, da deutliche Leistungsunterschiede zwischen den Bundesländern sichtbar wurden.

Die Vergleichbarkeit schulischer Leistungen sowie die Studierfähigkeit der unzähligen Hochschulberechtigten sind bis heute Gegenstand bildungspolitischer Diskussionen.

 

[1] vgl. Schwartz, P. (1910). Die Gelehrtenschulen Preußens unter dem Oberschulkollegium (1787-1806) und das Abiturexamen. Erster Band. Berlin: Weidmannsche Buchhandlung. S.122. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 24.

[2] vgl. dazu ausführlicher Kamp, N. (1988). Das Abiturreglement von 1788. Zur Diskrepanz von Schulverwaltungsanspruch und Wirklichkeit. Unveröffentlichte Dissertation, Universität – Gesamthochschule Essen, und da den Abschnitt ,,Die Überfüllungsdebatte des 18. Jahrhunderts“, S.43-60. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 24.

[3] Müller, D.K. (1977). Sozialstruktur und Schulsystem. Aspekte zum Strukturwandel des Schulwesens im 19. Jahrhundert. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht. S.274. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 24.

[4] Müller, D.K. (1977). Sozialstruktur und Schulsystem. Aspekte zum Strukturwandel des Schulwesens im 19. Jahrhundert. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht. S.278. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 24.

[5] vgl. Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 24.

[6] vgl. dazu Herrlitz, H.-G. & Titze, H. (1977). Überfüllung als bildungspolitische Strategie. Zur administrativen Steuerung der Lehrerarbeitslosigkeit in Preußen 1870-1914. In: Herrmann, U. (Hrsg.), Schule und Gesellschaft im 19. Jahrhundert. Sozialgeschichte der Schule im Übergang zur Industriegesellschaft. S.358. Weinheim: Beltz. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 24-25.

[7] Reichsministerium des Inneren (1933). Reichsgesetzblatt – Teil I, Jahrgang 1933. Berlin: Reichsverlagsamt. S.225. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 25.

[8] vgl. Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 25.

[9] vgl. dazu Zymek, B. (1989). Schulen. In: Langewiesche, D. 6 Tenorth, H.-E. (Hrsg.), Handbuch der deutschen Bildungsgeschichte band V. 1918-1945. Die Weimarer Republik und die nationalsozialistische Diktatur. S.190. München: C.H.Beck. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 25.

[10] vgl. Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 25.

[11] Reichsministerium des Inneren (1934). Reichsministerialblatt der inneren Verwaltung, 62. Jahrgang. Berlin: o.V. S.16f. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 25.

[12] vgl. Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 25.

[13] vgl. ebd.

[14] vgl. ebd.

[15] vgl. Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 25.

[16] Baumert, J., Artelt, C., Klieme, E., Neubrand, M, Prenzel, M., Schiefele, U., Schneider, W., Tillmann, K.-J. & Weiß, M. (Hrsg.). (2002). PISA 2000 – Die Länder der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich. Opladen: Leske + Budrich. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 25.

Bildquelle: anwesenheit-universitaeten-geisteswissenschaften-juergen-overhoff

Geschlechterspezifische Ausgrenzung

Bereits ein Satz des ersten Abiturreglements von 1788 verweist auf ein charakteristisches Merkmal des damaligen Bildungswesens.

,,Es ist bisher vielfältig bemerkt worden, daß so viele zum Studieren bestimmte Jünglinge ohne gründliche Vorkenntnisse unreif und unwissend zur Universität eilen [...][1].

Die ausdrückliche Nennung der ,,Jünglinge“ verdeutlicht ein prägendes Merkmal der Höheren Schulen für mehr als ein Jahrhundert hinweg. Erst im ersten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts entstand in den einzelnen Bundesstaaten des Deutschen Reiches ein Höheres Bildungswesen für Mädchen, das ihnen den Zugang zu Universitäten bzw. die Immatrikulation ermöglichte, so auch 1908 in Preußen.[2]

Für Mädchen in Preußen begann die schulische Laufbahn mit dem sechsten Lebensjahr. Seit 1908 konnten Mädchen nach sieben oder acht Schuljahren in eine ,,Studienanstalt, die sich in ihrer curricularen Ausrichtung an den seit 1900 in Preußen gleichberechtigt nebeneinander angebotenen gymnasialen Typen orientierte.[3] wechseln. Diese Einrichtungen boten Bildungsgänge des Oberrealschul-, Realgymnasial- und Gymnasialtyps an, die zum Erwerb der Hochschulreife berechtigten und den entsprechenden Bildungsgängen der Jungen gleichgestellt waren.[4]

Diese Öffnung des Höheren Bildungswesens für Mädchen bestand jedoch nur etwa 25 Jahre, in denen Mädchen erstmals Abitur-führende Bildungswege und Hochschulstudiengänge offenstanden.[5]

Durch das oben genannte Gesetz der Nationalsozialisten im Jahr 1933 wurde der Zugang von Mädchen zu Höherer Bildung wieder deutlich eingeschränkt. Die sogenannte Zehn-Prozent-Regel[6] begrenzte die Studienmöglichkeiten von Mädchen erheblich.[7]

Darüber hinaus verstärkten die eingeschränkten Lehrplaninhalte die Benachteiligung von Mädchen im Bildungswesen. Die 1938 eingeführte Oberschule für Mädchen erweiterte die Bildungsmöglichkeiten nur in begrenztem Umfang, da sie lediglich zwei Ausbildungsrichtungen vorsah: die landwirtschaftliche Form mit Englisch oder die sprachliche Form mit Englisch, Latein bzw. einer weiteren anderen Fremdsprache.[8]

Ziel dieser Schulformen war es, Mädchen möglichst nicht für akademische Laufbahnen zu qualifizieren, sondern sie vor allem auf ihre Rolle im Haushalt und in der Familie vorzubereiten.

Ausschließlich Jungen stand hingegen die gymnasiale Sonderform mit einem erweiterten altsprachlichen Bildungsgang vor. Dort gehörten Englisch, Latein und Griechisch zu den verpflichtenden Unterrichtsfächern.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden geschlechterspezifische Ungleichheiten im Bildungswesen schrittweise abgebaut, wobei 1967 immer noch einzelne Stimmen die fehlende Gleichberechtigung der Frau kritisierten. Seitdem verbesserten sich die Bildungschancen von Mädchen und Frauen erheblich. Im Schuljahr 2018/19 waren bereits 55 Prozent der Absolventinnen und Absolventen mit allgemeiner Hochschulreife weiblich.[9]

(Verweis: Arbeitsergebnisse der Gruppe zur Schulgründung und Koedukation)

 

[1] Schwartz, P. (1910). Die Gelehrtenschulen Preußens unter dem Oberschulkollegium (1787-1806) und das Abiturexamen. Erster Band. Berlin: Weidmannsche Buchhandlung. S.122. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 26.

[2] Kraul, M (1991). Höhere Mädchenschulen: In: Berg, Chr. (Hrsg.), Handbuch der deutschen Bildungsgeschichte, Band IV, 1870-1918. Von der Reichsgründung bis zum Ende des Ersten Weltkriegs, S.289. München: C. H. Beck. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S.26.

[3] vgl. Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S.26.

[4] vgl. Kraul, M (1991). Höhere Mädchenschulen: In: Berg, Chr. (Hrsg.), Handbuch der deutschen Bildungsgeschichte, Band IV, 1870-1918. Von der Reichsgründung bis zum Ende des Ersten Weltkriegs, S.286 f. .München: C. H. Beck. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S.26.

[5] Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S.26.

[6] Die Nationalsozialisten haben in dem Gesetz geregelt, dass nur 10 Prozent der Absolventinnen zur Universität gehen dürfen.

[7] Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S.26.

[8] Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S.27.

[9] vgl. eigene Berechnungen nach KMK (2020). Schüler, Klassen, Lehrer und Absolventen der Schulen 2009 bis 2018. Berlin: o.V. und Statistische Bundesamt (2019). Bildung und Kultur. Berufliche Schulen. Schuljahr 2018/19, Fachserie 11, Reihe 1. Wiesbaden: o.V. sowie Statistische Bundesamt (2020b). Bildung und Kultur. Allgemeinbildende Schulen. Schuljahr 2018/19, Fachserie 11, Reihe 1. Wiesbaden: o.V. alle Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S.27.

Bildquelle: Stickbild, aus: Weibsbildung. Wie Frauen trotz allem zu Wissen kamen, Berlin 1990, S. 62; wie-alles-begann-frauen-um-1800

Ausgrenzung durch Klassengesellschaften

Neben Überfüllungskrisen und geschlechterspezifischen Barrieren beeinflussten auch soziale Herkunft und wirtschaftliche Voraussetzungen den Zugang zum Abitur und zur Universität.

Bereits das erste Abiturreglement enthielt Hinweise auf soziale und herkunftsbedingte Ungleichheiten beim Zugang zur Universität.

Bis 1834 war es noch möglich, mit einem Zeugnis der Unreife zu studieren, sofern keine öffentlichen Stipendien in Anspruch genommen wurden. Daraus ergab sich eine soziale Benachteiligung für Kinder aus einkommensschwachen Familien, da sie stärker auf öffentliche Förderungen angewiesen waren und ihnen im Gegensatz zu wohlhabenden Familien keine privaten finanziellen Stipendien als Möglichkeit zur Verfügung standen.

,,Die Kopplung eines Universitätsstudiums an die ökonomischen Ressourcen der Herkunftsfamilien Studierwilliger hat seither Tradition.[1]. Auch Bismarcks Vorschlag zur Erhöhung der Schulgelder folgte diesem Gedanken, da er den Zugang zu Höherer Bildung stärker auf privilegierte Gesellschaftsschichten begrenzen wollte.

Zwar wurde das Schulgeld durch Artikel 145 der Weimarer Reichsverfassung bereits 1919 für die Volksschulen und in der zweiten Hälfte der 1950er Jahre auch allgemein in der Bundesrepublik Deutschland abgeschafft, aber doch ,,bleibt die selektive Wirkung beschränkter ökonomischer und sozialisatorischer familialer Ressourcen [...][2] bis heute im deutschen Bildungssystem erkennbar.[3]

Statistisch gesehen erhalten Kinder aus finanziell gut gestellten Familien etwa dreimal häufiger eine Gymnasialempfehlung als Kinder aus sozial benachteiligten Familien.[4]

,,Unter anderem dies trug dazu bei, dass ausweislich der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks mit 66 Prozent zwei Drittel der Studierenden ,,aus einem Elternhaus stammen, in dem Vater und/oder Mutter das Abitur abgelegt haben. [...] Studierende aus Familien, in denen kein Elternteil einen Schulabschluss vorweisen kann, sind die absolute Ausnahme (1%)[5][6]

 

[1] Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S.27.

[2] ebd.

[3] vgl. ebd.

[4] vgl. Hußmann, A. u.a. (Hrsg.). (2017). Lesekompetenzen von Grundschulkindern in Deutschland im internationalen Vergleich. Münster: Waxmann. S.245. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S.27.

[5] BMBF – Bundesministerium für Bildung und Forschung (2017). Die wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden in Deutschland 2016. 21.Sozialerhebung des Deutschen Stundentenwerkes. Bonn: o.V..S.26. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S.27.

[6] vgl. Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S.27.

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