Inflation der Studierenden

Von den ersten Tagen der Abiturgründung bis zur Gegenwart wurde der Universitätsbesuch stets öfters erschwert oder beschränkt.

Schon im Jahre 1788 war die Intention des neuen Abiturreglements klar; es behandelte die Überfüllungssituation in den Universitäten und vor dem Hintergrund, dass viel zu viele Schulabgänger unwissend sowie ohne reife Vorkenntnisse an die Universitäten gingen.[1] Dieses öffentliche Bild setzte sich durch die Überfüllungsdiskussion in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhundert fort, wodurch sich der Sinn des Abiturreglements mit fachlicher Studienvoraussetzungen und die gewisse Sicherung eines Gleichgewichts von der Anzahl der Akademiker und den vorhandenen bzw. gebrauchten Plätzen in akademischen Berufen zeigte.[2]

Die von 1788 an laufende Steuerungsfunktion der Studierendenzahlen beeinflusste den Fortbestand des Abiturs maßgeblich, was eindrücklich das letzte Viertel des 19. Jahrhunderts verdeutlicht:

Nachdem im Jahre 1871 das Deutsche Reich entstand und die Reichsgründung vollzogen war, schriebt der Historiker Detlef K. Müller wie folgt über die wirtschaftliche Lage der nachfolgende Jahre: ,,Nach einer über zwanzigjährigen wirtschaftlichen Hochkonjunkturphase beginnt 1873 eine der schwersten deutschen Konjunkturkrisen.[3].

Die schwache Konjunktur wurde mit dem Überhang an akademischen Qualifizierten in Verbindung gebracht, wodurch der Staat seine Schulreformen begründete. Gefährlich hierbei waren die schwerwiegenden und folgenreichen Äußerungen gegenüber den Abiturienten als ,,Abiturientenproletariat[4].

Als politisches Handeln gegen die Überfüllung der Universitäten wurde schließlich im Jahre 1892 eine enorme Erhöhung des Schulgeldes, das für einen Besuch beim Gymnasium gezahlt werden musste, umgesetzt.[5] 1890 hatte bereits der damalige Reichkanzler Bismarck dem preußischen König bzw. dem deutschen Kaiser geraten, die Schulpreise zu erhöhen; seine Absicht war, die unreifen Schüler von den Höheren Schulen und somit auch vom Abitur fernzuhalten.[6]

Die nächste Bestimmungen um die Schulpolitik durch bestimmte Einschränkungen dauerten seine Zeit.

Erst zu der Zeit der Nationalsozialistischen unmittelbar nach deren Machtübernahme in Deutschland griff am 25.04.1933 das ,,Gesetz gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen[7], welches als bildungspolitisches Handeln auf die erwartete Überfüllungssituation beschlossen wurde. Hintergrund dieser Befürchtung waren die zwanziger Jahre mit einem extremen Anstieg der Schulabgänger mit Abitur. Infolgedessen gab es zu Beginn der Dreißigerjahre und den Folgen der Weltwirtschaftskrise die Angst, dass sich die Berufschancen der Akademiker enorm verschlechtern würden.[8]

Das oben genannte Gesetz sollte zum einen diese Angst vor der Arbeitslosigkeit der Akademiker beheben, obwohl die Befürchtung bzw. diese Situation nicht eintrat[9], und zum anderen konnten die Nationalsozialisten gleichzeitigt mit diesem Gesetz ihre antisemitische Ideologie voranbringen und den Zugang zu Universitäten für jüdische Studentinnen und Studenten einengen.[10]

Zu Beginn der Gesetzesveröffentlichung durften noch 1,5 Prozent der Neuaufgenommenen Deutsche mit ,,nichtarischen“ Wurzeln sein, doch die ,,Anordnung des Reichsministeriums des Inneren über die zahlenmäßige Begrenzung des Zugangs zu den Hochschulen[11], welche bereits am 28.12 desselben Jahres erschien, legte die Zahl von 15.000 Abiturientinnen und Abiturienten mit Berechtigung für einen Hochschulbesuch fest, wobei schließlich nur zehn Prozent der Frauen, also 1500 Frauen, unter den 15.000 Menschen zur Universität im Jahre 1934 gehen durften.[12]

Weiter ging das Problem um die Überfüllung der Universitäten nach dem Zweiten Weltkrieg. Im Hinblick auf die damaligen Engpässe in vielen Studiengängen führte die Westdeutsche Rektorenkonferenz (WRK) im Jahre 1968 in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) den bis heute bekannten ,,Numerus clausus“ ein, der den Hochschulzugang in bestimmten Studiengängen mit zu geringer Aufnahmekapazität beschränkte und, welcher vom Durchschnitt der erreichten Abiturnoten abhängig war.[13]

Als Folge dieser Entwicklung entstand die Grundthese, dass bei einer Bindung an die Abiturnoten für vergleichbare schulische Leistungen möglichst identische Noten vergeben werden müssten.[14] Doch bereits die ,,erste länderspezifische Auswertung[15] der PISA-Studie[16] aus dem Jahre 2000 widersprach dem Grundgedanken, sodass sich enorme Leistungsunterschiede in den Ergebnissen der verschiedenen Bundesländer widerspiegelten.

Dieses Problem, aber auch die Studierfähigkeit der unzähligen Studienberechtigten, sind bis zum heutigen Tag Gegenstand der realen, Bildungspolitik.

 

[1] vgl. Schwartz, P. (1910). Die Gelehrtenschulen Preußens unter dem Oberschulkollegium (1787-1806) und das Abiturexamen. Erster Band. Berlin: Weidmannsche Buchhandlung. S.122. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 24.

[2] vgl. dazu ausführlicher Kamp, N. (1988). Das Abiturreglement von 1788. Zur Diskrepanz von Schulverwaltungsanspruch und Wirklichkeit. Unveröffentlichte Dissertation, Universität – Gesamthochschule Essen, und da den Abschnitt ,,Die Überfüllungsdebatte des 18. Jahrhunderts“, S.43-60. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 24.

[3] Müller, D.K. (1977). Sozialstruktur und Schulsystem. Aspekte zum Strukturwandel des Schulwesens im 19. Jahrhundert. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht. S.274. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 24.

[4] Müller, D.K. (1977). Sozialstruktur und Schulsystem. Aspekte zum Strukturwandel des Schulwesens im 19. Jahrhundert. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht. S.278. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 24.

[5] vgl. Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 24.

[6] vgl. dazu Herrlitz, H.-G. & Titze, H. (1977). Überfüllung als bildungspolitische Strategie. Zur administrativen Steuerung der Lehrerarbeitslosigkeit in Preußen 1870-1914. In: Herrmann, U. (Hrsg.), Schule und Gesellschaft im 19. Jahrhundert. Sozialgeschichte der Schule im Übergang zur Industriegesellschaft. S.358. Weinheim: Beltz. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 24-25.

[7] Reichsministerium des Inneren (1933). Reichsgesetzblatt – Teil I, Jahrgang 1933. Berlin: Reichsverlagsamt. S.225. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 25.

[8] vgl. Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 25.

[9] vgl. dazu Zymek, B. (1989). Schulen. In: Langewiesche, D. 6 Tenorth, H.-E. (Hrsg.), Handbuch der deutschen Bildungsgeschichte band V. 1918-1945. Die Weimarer Republik und die nationalsozialistische Diktatur. S.190. München: C.H.Beck. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 25.

[10] vgl. Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 25.

[11] Reichsministerium des Inneren (1934). Reichsministerialblatt der inneren Verwaltung, 62. Jahrgang. Berlin: o.V. S.16f. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 25.

[12] vgl. Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 25.

[13] vgl. ebd.

[14] vgl. ebd.

[15] vgl. Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 25.

[16] Baumert, J., Artelt, C., Klieme, E., Neubrand, M, Prenzel, M., Schiefele, U., Schneider, W., Tillmann, K.-J. & Weiß, M. (Hrsg.). (2002). PISA 2000 – Die Länder der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich. Opladen: Leske + Budrich. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 25.

Bildquelle: anwesenheit-universitaeten-geisteswissenschaften-juergen-overhoff

Geschlechterspezifische Ausgrenzung

Wenn man einen bestimmten Satz des ersten Abiturreglements von 1788 berücksichtigt, ist etwas Interessantes zu beobachten.

,,Es ist bisher vielfältig bemerkt worden, daß so viele zum Studieren bestimmte Jünglinge ohne gründliche Vorkenntnisse unreif und unwissend zur Universität eilen [...][1].

Dieser Satz mit Betonung auf die ,,Jünglinge“ symbolisiert ein wesentliches Merkmal der Höheren Schulen für mehr als einhundert Jahre. Frühstens im ersten Jahrzehnt des zwanzigsten Jahrhunderts bildeten sich in den einzelnen Reichsländern Höhere Bildungswesen für Mädchen, die ihnen die Immatrikulation an Universitäten ermöglichte, so auch 1908 in Preußen.[2]

Als Frau in Preußen begann die Schulbildung mit dem sechsten Lebensjahr und sie konnte ab 1908 daraufhin nach sieben oder acht Schuljahren in eine ,,Studienanstalt, die sich in ihrer curricularen Ausrichtung an den seit 1900 in Preußen gleichberechtigt nebeneinander angebotenen gymnasialen Typen orientierte.[3]. Diese Anstalten boten Oberrealschulkurse, realgymnasiale und gymnasiale Kurse an, mit denen man zu gleichen Teilen wie auf dem normalen Gymnasium die Hochschulreife erreichen konnte.[4]

Doch diese feministische Emanzipation der preußischen Bildungspolitik hielt nur ungefähr 25 Jahre an, in denen Frauen auch abiturführende Bildungs- und Studiengänge ausführen durften.[5]

Durch das oben genannte Gesetz der Nationalsozialisten im Jahre 1933 wurde der Zugang von Frauen zu höherer Bildung wieder deutlich eingeschränkt. Die Zehn-Prozent-Regel[6] für weibliche Studienplätze schränkte Frauen massiv ein.[7]

Auch die eingeschränkten Inhalten der Lehrpläne haben die Einschränkung der Frauen in der Bildung gefestigt. Die 1938 geschaffene Oberschule für Mädchen, welche der Frau Bildungsfreiheit ermöglichte, half den Frauen nur sehr wenig, da diese Schulform nur zwei Typen hatte: die landwirtschaftliche Form mit Englisch oder die sprachliche Form mit Englisch Latein bzw. einer weiteren anderen Fremdsprache.[8]

Ziel der Schulformen war allein, Frauen nicht in akademische Berufe zu heben, sodass sie im Haushalt halfen und das nationalsozialistische Rollenbild stärkten.

Nur für die Jungen bestand stattdessen die gymnasiale Sonderform mit multilingualen Sprachen, die als Pflichtsprachen mit Englisch, Latein und Griechisch unterrichtet wurden.

Nach dem Zweiten Weltkrieg lösten sich die geschlechterspezifische Ungleichheiten langsam in der Gesellschaft auf, wobei 1967 immer noch einzelne Stimmen die fehlende Gleichberechtigung der Frau kritisierten. Doch seither holten die Mädchen und Frauen in der Bildung enorm auf, sodass 2018/19 55 Prozent aller Schulabsolventen mit allgemeiner Hochschulreife Frauen waren.[9]

(Verweis: Arbeitsergebnisse der Gruppe zur Schulgründung und Koedukation)

 

[1] Schwartz, P. (1910). Die Gelehrtenschulen Preußens unter dem Oberschulkollegium (1787-1806) und das Abiturexamen. Erster Band. Berlin: Weidmannsche Buchhandlung. S.122. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 26.

[2] Kraul, M (1991). Höhere Mädchenschulen: In: Berg, Chr. (Hrsg.), Handbuch der deutschen Bildungsgeschichte, Band IV, 1870-1918. Von der Reichsgründung bis zum Ende des Ersten Weltkriegs, S.289. München: C. H. Beck. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S.26.

[3] vgl. Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S.26.

[4] vgl. Kraul, M (1991). Höhere Mädchenschulen: In: Berg, Chr. (Hrsg.), Handbuch der deutschen Bildungsgeschichte, Band IV, 1870-1918. Von der Reichsgründung bis zum Ende des Ersten Weltkriegs, S.286 f. .München: C. H. Beck. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S.26.

[5] Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S.26.

[6] Die Nationalsozialisten haben in dem Gesetz geregelt, dass nur 10 Prozent der Absolventinnen zur Universität gehen dürfen.

[7] Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S.26.

[8] Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S.27.

[9] vgl. eigene Berechnungen nach KMK (2020). Schüler, Klassen, Lehrer und Absolventen der Schulen 2009 bis 2018. Berlin: o.V. und Statistische Bundesamt (2019). Bildung und Kultur. Berufliche Schulen. Schuljahr 2018/19, Fachserie 11, Reihe 1. Wiesbaden: o.V. sowie Statistische Bundesamt (2020b). Bildung und Kultur. Allgemeinbildende Schulen. Schuljahr 2018/19, Fachserie 11, Reihe 1. Wiesbaden: o.V. alle Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S.27.

Bildquelle: Stickbild, aus: Weibsbildung. Wie Frauen trotz allem zu Wissen kamen, Berlin 1990, S. 62; wie-alles-begann-frauen-um-1800

Ausgrenzung durch Klassengesellschaften

Nachdem die Überfüllungskrisen und geschlechterspezifische Barrieren das Abitur bzw. vielmehr die Zulassung zur Universität eingeschränkt hatten, betrafen diese Einschränkungen auch die gesellschaftlichen Schichten unterschiedlich stark.

Schon das erste Abiturreglement ließ erste kleine Hinweise auf herkunftsbezogene Barrieren für den Zugang zur Universität erkennen.

Bis 1834 war es noch erlaubt, mit einem Zeugnis der Unreife zu studieren, sogleich sie keine Stipendien erhielten. Das Problem bzw. das Hindernis hierbei bestand darin, dass Söhne aus ärmeren Familien ein Zeugnis der Reife vorlegen mussten, da sie anders als Söhne reicher Familien auf Stipendien kann angewiesen waren.

,,Die Kopplung eines Universitätsstudiums an die ökonomischen Ressourcen der Herkunftsfamilien Studierwilliger hat seither Tradition.[1]  Bismarcks Vorschlag zur Schulgelderhöhung zielte auf das alleinige Studium von privilegierten Schülern und beinhaltete diese Denken.

Obwohl durch den 145. Artikel der Weimarer Verfassung bereits im Jahre 1919 in den Volksschulen das Schulgeld und später auch in der zweiten Hälfte der Fünfzigerjahre allgemein in der Bundesrepublik Deutschland abgeschafft wurde, ,,bleibt die selektive Wirkung beschränkter ökonomischer und sozialisatorischer familialer Ressourcen [...][2] bis heute in unserer Gesellschaft mehr oder weniger tief verankert.[3]

Zum Beispiel haben statistisch gesehen Kinder aus finanziell gut gestellten Familien eine dreimal höhere Wahrscheinlichkeit für eine Gymnasialempfehlung nach der Grundschulzeit im Vergleich zu sozial schwachen Familien.[4]

,,Unter anderem dies trug dazu bei, dass ausweislich der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks mit 66 Prozent zwei Drittel der Studierenden ,,aus einem Elternhaus stammen, in dem Vater und/oder Mutter das Abitur abgelegthaben. [...] Studierende aus Familien, in denen kein Elternteil einen Schulabschluss vorweisen kann, sind die absolute Ausnahme (1%)[5][6]

 

[1] Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S.27.

[2] ebd.

[3] vgl. ebd.

[4] vgl. Hußmann, A. u.a. (Hrsg.). (2017). Lesekompetenzen von Grundschulkindern in Deutschland im internationalen Vergleich. Münster: Waxmann. S.245. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S.27.

[5] BMBF – Bundesministerium für Bildung und Forschung (2017). Die wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden in Deutschland 2016. 21.Sozialerhebung des Deutschen Stundentenwerkes. Bonn: o.V..S.26. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S.27.

[6] vgl. Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S.27.

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