Entwicklung der Nachkriegszeit
Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland
Nach dem Krieg wurde die Schulpolitik wieder föderalistisch geregelt. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel wurden die Erfahrungen mit der NS-Zeit analysiert und erst einmal sämtliche nationalsozialistische Maßnahmen im Höheren Schulwesen entfernt. Man wollte aus den Fehlern lernen und infolge der Erfahrungen den Humanismus wieder in die Klassen integrieren.[1]
In den Nachkriegsjahren hat die BRD als Gegenpol zur Deutschen Demokratischen
Republik (DDR) in der Frage der Bildungspolitik gewirkt. Die DDR wiederum ließ die bildungspolitischen Strukturen aus der Weimarer Republik und den Nationalsozialistischen Zeit vollständig hinter sich.[2]
Die BRD orientierte sich stattdessen bzw. verknüpfte ihre Schulpolitik in den westdeutschen Ländern mit der aus der Weimarer Republik. Die Westdeutschen taten dies, obwohl die Alliierten 1947 Vorgaben durch erlassene ,,Grundsätze für die Demokratisierung des deutschen Bildungswesens“[3] ausgearbeitet hatten. Unter Punkt 4 erläuterten sie: ,,Die Abschnitte der Elementarbildung und der weiterführenden Bildung sollten zwei aufeinanderfolgende Stufen der Unterweisung bilden, nicht zwei Wege oder Abschlüsse der Unterweisung [nebeneinander], die teilweise übereinstimmen“[4].
Grund für die Nichterfüllung der alliierten Vorgaben waren ,,politische und soziale sowie ökonomische Faktoren ebenso verantwortlich zu machen wie mangelnde sachliche wie politische Kompetenz der Planer“[5].
Laut Historikern hat die Umsetzung des Abiturs, die die Trennung der verschiedenen Bildungsinstitute das Bildungssystem voraussetzte, das westdeutsche Bildungssystem geschützt.[6]
Durch die Entfernung der ,,Nazi-Reformen“ im Bildungswesen konnten bis auf geringe Veränderungen wie der Einführung der sechsstufigen Notenskala durch das Düsseldorfer Abkommen 1955 die preußische Prüfungsordnung von 1926 weiter bestehen bleiben.[7]
Mit weiteren kleinen Anpassungen wie der Begrenzung der möglichen Abiturfächer auf sechs im Jahre 1960 und die Einbindung von Gemeinschaftskunde[8] ins Abitur 1963, brachten diese Neuerungen, welche auch in der Prüfungsordnung von 1965 enthalten waren, ,,formale Präzisierungen“.[9] Eine weitere Neuerung war die nur noch einmalige Wiederholung von Abiturprüfungen.
[1] vgl. Klaus -Peter Eich, Schulpolitik in Nordrhein-Westfalen 1945-1954, Düsseldorf 1987, bes.S.53ff. Zit. nach: https://www.bpb.de/themen/bildung /dossier-bildung/238795/das-tor-zur-universitaet-abitur-im-wandel/; 18.03.2026, 14:33 Uhr.
[2]vgl. Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 33.
[3] Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 33.
[4] Michael, B. & Schepp, H.-H. (1993). Die Schule in Staat und Gesellschaft. Dokumente zur deutschen Schulgeschichte im 19. Und 20. Jahrhundert. Göttingen: Muster-Schmidt, S.338. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 33.
[5] Tenorth, H-E. (1975). Hochschulzugang und gymnasiale Oberstufe in der Bildungspolitik von 1945-1973. Bad Heilbrunn: Julius Klinkhardt. S. 131. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 33.
[6] vgl. ebd., S.132
[7] vgl. die Neufassung vom 12.11.1956 als Beilage zum Amtsblatt des Kultusministeriums NRW 1957, H. 1, S. 1-10. Zit. nach: https://www.bpb.de/themen/bildung /dossier-bildung/238795/das-tor-zur-universitaet-abitur-im-wandel/; 18.03.2026, 14:33 Uhr.
[8] heutzutage das Fach Erdkunde/Geographie/Sachkunde/Sozialwissenschaften
[9] vgl. Amtsblatt des Kultusministeriums NRW 1960, S. 97; 1963, S. 154; 1965, S. 177-188. Zit. nach: https://www.bpb.de/themen/bildung /dossier-bildung/238795/das-tor-zur-universitaet-abitur-im-wandel/; 18.03.2026, 14:33 Uhr.
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Die gymnasiale Oberstufenreform von 1972
Eine entscheidende Veränderung brachte die Oberstufenreform, welche im Jahre 1972 beschlossen wurde. Sie sah eine Neugestaltung der gymnasialen Oberstufe vom Juli 1972 an vor.[1]
Mit dieser Reform fiel das seit 1900 etablierte System der unterschiedlichen Gymnasialtypen weg.
Diese Entscheidung hatte große Wirkung auf die Aufbauschule in Rüthen, sodass von nun an das Gebäude als Gymnasium betitelt werden konnte und sich nicht mehr von anderen Gymnasien bezüglich der Reifeprüfungen sowie der Dauer des Schulbesuches unterschied.
In Absatz 3.1 der ,,Vereinbarung zur Neugestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II“ steht wörtlich geschrieben:
,,Der Unterricht in der Oberstufe wird nach Begabung und Leistung differenziert; die Oberstufe wird nicht mehr nach Gymnasialtypen gegliedert“[2].[3]
Ursächlich für diese Reform waren größer werdenden Kritik von Hochschulvertretern, die gymnasiale Oberstufe führe zu immer weiter nachlassender Studierfähigkeit der abgehenden Abiturientinnen sowie Abiturienten. Außerdem begründete die Politik dieses Vorgang mit der notwendigen Anknüpfung der Abiturprüfungen an die gesellschaftlichen Anforderungen sowie deren inhaltliche und formale Weiterentwicklung.[4]
Die reformierten Bestrebungen hatten das Ziel, die Absolventinnen und Absolventen der gymnasialen Oberstufe auf das Studium vorzubereiten, indem sich diese individuell durch Schwerpunkte spezialisieren konnten.[5]
Die Unterrichtsinhalte und Arbeitsformen sollten geändert werden und es sollte eine einheitliche Grundausbildung für alle Schülerinnen und Schüler bestehen.
Konkret sollte die Reform auch die Schwerpunktbildung und Zusammenarbeit mehrerer Gymnasien sowie größere Einheiten fördern. Deren Umsetzung war spätestens mit dem Schuljahr 1976/77 zu erfüllen.[6]
Diese Auswirkungen sind bis heute durch Leistungskurs-Kooperationen des Europa-Gymnasiums mit unserem Friedrich-Spee Gymnasium aus Rüthen sichtbar und im Schulalltag zu spüren.
Mit der Oberstufenreform wurde das sogenannte ,,Kurssystem“ eingeführt,[7] welches den alten Klassenverband sowie den Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin ablöste. Für eine individuelle Beratung gab es fortan
Beratungslehrer bzw. Tutoren, die für einen bestimmten Jahrgang verantwortlichen waren.[8]
All diese Ziele sollten durch eine zweijährige Qualifikationsphase erreicht werden, welche indirekt nach der 10. Klasse einsetzte und maximal vier Jahre gehen durfte. In der 11. Klasse sollten die Schülerinnen und Schüler in das neue Kurssystem eingeführt werden; gefolgt von der 12. Klasse, wo sich das System entfaltet haben sollte und die Bewertung für das Abitur begann; die gymnasiale Oberstufe endete mit der Prüfung der allgemeinen Hochschulreife nach der 13. Klasse.[9]
Die gymnasiale Oberstufe wurde durch das Angebot der Pflicht- und Wahlbereiche gegliedert.
Der Pflichtbereich umfasste die drei Aufgabenfelder: das sprachlich-literarisch-künstlerische, das gesellschaftswissenschaftliche und das mathematisch-naturwissenschaftlich-technische; dazu kamen Religionslehre und Sport, was der Länderhoheit unterstand und somit Sport auch in den Wahlbereich sein konnte.[10]
In diesen drei Aufgabenfeldern sollten von nun an ,,grundlegende Einsichten in fachspezifische Denkweisen und Methoden“[11] an die Schülerinnen und Schüler herangetreten werden, die später bei den Reifeprüfungen alle Kompetenzen abdecken sollten.[12]
Mit Kompetenzen verstand man die Felder der Sprache, Naturwissenschaft und Gesellschaft.
Der Wahlbereich wiederum diente in Verbindung mit dem Pflichtbereich einer Schwerpunktbildung. Dabei konnten alle Teilgebiete der drei Aufgabenfelder belegt werden. Die Idee war, Raum für lebensnahe Anbindung zu geben sowie die Erweiterung des Fächerangebots der Schulen zu stärken, wobei wiederum der Wahlbereich von den individuellen Schulangeboten abhängig war.[13]
Sowohl im Wahl- als auch im Pflichtbereich wurde der Unterricht ab sofort in fünf- bis sechsstündige Leistungs- und dreistündige Grundkurse aufgeteilt. Dabei musste jeder Schüler und jede Schülerin zwei Leistungskurse anwählen. Der erste Leistungskurs musste entweder eine Fremdsprache, Mathematik oder eine Naturwissenschaft sein; der zweite Leistungskurs war frei wählbar, wenn es die Schule durch ihr Fächerangebot wiedergab.[14]
Leistungskurse hatten die Aufgabe zur Vermittlung vertieften wissenschafts-propädeutischen Verständnisses und erweiterter Spezialkenntnisse.[15]
In den Abiturprüfungen musste der Schüler oder die Schülerin von nun an in vier Fächern geprüft werden. Die schriftliche Prüfung beinhaltete die zwei Leistungskurse und ein zuvor in der Qualifikationsphase angewählter Grundkurs sowie ein weiteres Grundkursfach für die mündliche Prüfung.[16]
Das Abitursystem war wie folgt aufgebaut: Eine Zulassung für das Abitur bekam man seit der Reform, wenn man als Schüler in den vier Halbjahren der Klassen 12. und 13. mindestens 100 anzurechnende Punkte erreichte. Insgesamt brauchte man 300 Punkte und konnte mit maximal 900 Punkte bewertet werden bzw. man brauchte ein Drittel der benötigten Punkte, also 100 Punkte, in der gymnasialen Oberstufe. Dazu kamen jeweils mindestens 100 benötigte Punkte in den schriftlichen sowie mündlichen Prüfungen. Für jede Abiturprüfung konnte man maximal 75 Punkte angerechnet bekommen.[17]
Es bestanden in der gesamten gymnasialen Oberstufe die herkömmlichen Noten von eins bis sechs, welche wiederum in das Punktesystem von eins bis 15 übertragen wurden.[18]
[1] Text bei O. Anweiler (Anm. 4), S. 168-171. Alle grundlegenden Bestimmungen auf dem Stand von 1988/89 bei Arno Schmidt, Das Gymnasium im Aufwind, Aachen 19942, S. 420-471. Zit. nach: https://www.bpb.de/themen/bildung /dossier-bildung/238795/das-tor-zur-universitaet-abitur-im-wandel/; 18.03.2026, 14:33 Uhr.
[2] vgl. den Text bei Reble, A. (Hrsg.). (1975). Zur Geschichte der Höheren Schule. Band II (19. und 20. Jahrhundert). Bad Heilbrunn: Julius Klinkhardt, S.201 ff. Zit. nach: Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 34.
[3] vgl. Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 34.
[4] vgl. https://www.bpb.de/themen/bildung /dossier-bildung/238795/das-tor-zur-universitaet-abitur-im-wandel/; 18.03.2026, 14:33 Uhr.
[5] vgl. ebd.
[6] vgl. Reble, A. (Hrsg.). (1975). Zur Geschichte der Höheren Schule. Band II (19. und 20. Jahrhundert). Bad Heilbrunn: Julius Klinkhardt. S. 201 ff.
[7] vgl. https://www.bpb.de/themen/bildung /dossier-bildung/238795/das-tor-zur-universitaet-abitur-im-wandel/; 18.03.2026, 14:33 Uhr.
[8] vgl. Reble, A. (Hrsg.). (1975). Zur Geschichte der Höheren Schule. Band II (19. und 20. Jahrhundert). Bad Heilbrunn: Julius Klinkhardt. S. 201 ff.
[9] vgl. ebd.
[10] vgl. https://www.bpb.de/themen/bildung /dossier-bildung/238795/das-tor-zur-universitaet-abitur-im-wandel/; 18.03.2026, 14:33 Uhr.
[11] https://www.bpb.de/themen/bildung /dossier-bildung/238795/das-tor-zur-universitaet-abitur-im-wandel/; 18.03.2026, 14:33 Uhr.
[12] vgl. ebd.
[13] vgl. Reble, A. (Hrsg.). (1975). Zur Geschichte der Höheren Schule. Band II (19. und 20. Jahrhundert). Bad Heilbrunn: Julius Klinkhardt. S. 201 ff.
[14] vgl. Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 34.
[15] vgl. https://www.bpb.de/themen/bildung /dossier-bildung/238795/das-tor-zur-universitaet-abitur-im-wandel/; 18.03.2026, 14:33 Uhr.
[16] vgl. ebd.
[17] vgl. ebd.
[18] vgl. ebd.
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Entwicklung seit 1972
Die Folgen der Oberstufenreform 1972 waren zum einen, dass die Abiturnoten nun an das Hauptkriterium für die Vergabe der Studienplätze waren, da bereits 1964 Georg Pichts Warnung eines drohenden Akademikermangels die Studierendenzahlen steigen ließ.[1]
Dadurch wurde der schon für das Medizinstudium bestehende Numerus clausus auf zahlreiche weitere Fächer ausgedehnt.[2]
Indem Schülerinnen und Schüler durch die Reform ihre Kursfächer teilweise nicht nur von Interessen und Studienneigungen, sondern von den Fächern bzw. den Lehrern abhängig machten, um leichter bessere Noten zu schreiben, ertönte wiederum scharfe Kritik von einer unzureichenden Allgemeinbildung und fehlender Studierkompetenz der Abgänger.[3]
Nach öffentlichen Diskussionen war eine Revision der Reform, bei der die Wahlmöglichkeiten eingeschränkt und Belegungsverpflichtungen von Fächern ausgeweitet wurden, unausweichlich.
Nach der aktuellen Vereinbarung der Kultusministerkonferenz von 2006 kann eine Abiturprüfung vier oder fünf Fächer beinhalten, von denen mindestens drei schriftlich und eines mündlich geprüft werden müssen. Auch müssen zwei von den Abiturfächern eine Auswahl aus Deutsch, einer Fremdsprache oder Mathematik sein. Leistungskurse sind wiederum nicht notwendig. Es braucht allein zwei Fächer mit erhöhtem Anforderungsniveau.[4]
Mit der Stärkung der ehemaligen Hauptfächer durch die getroffenen Regelungen bei der Fächerwahl des Abiturs nähert man sich in diesem Punkt den Entwicklungen vor dem Stand der Oberstufenreform, obwohl die Abiturfächer nicht mehr an einen festgeschriebenen Schultypen gebunden sind. Der prognostizierte Rückgang der Schülerzahlen wird aber vor allem dazu führen, dass künftige viele Gymnasien ihre breites Fächerspektrum nur noch begrenzt anbieten können.[5]
[1] vgl. Georg Picht, Die deutsche Bildungskatastrophe, Olten 1964. Zit nach: https://www.bpb.de/themen/bildung /dossier-bildung/238795/das-tor-zur-universitaet-abitur-im-wandel/; 18.03.2026, 14:33 Uhr.
[2] vgl. https://www.bpb.de/themen/bildung /dossier-bildung/238795/das-tor-zur-universitaet-abitur-im-wandel/; 18.03.2026, 14:33 Uhr.
[3] vgl. ebd.
[4] Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II, in: www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2008/2008_10_24_Sek_II.pdf (31.10.2008). Zit. nach: https://www.bpb.de/themen/bildung /dossier-bildung/238795/das-tor-zur-universitaet-abitur-im-wandel/; 18.03.2026, 14:33 Uhr.
[5] vgl. https://www.bpb.de/themen/bildung /dossier-bildung/238795/das-tor-zur-universitaet-abitur-im-wandel/; 18.03.2026, 14:33 Uhr.
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rückblickende Entwicklung bis heute
Beim Rückblick auf die über zweihundertjährige Geschichte der allgemeinen Hochschulreife können Entwicklungstendenzen mit teilweise überraschender Kontinuität beobachtet werden.
Seit dem Beginn des Abiturs interessierten sich die Beteiligten immer wieder für eine ,,Herstellung eines tendenziellen Gleichgewichts zwischen der Zahl der zum Studium Zugelassenen und den Beschäftigungsmöglichkeiten künftiger Absolventinnen und Absolventen [...]“[1], was eine große Bedeutung in Bezug auf die Entwicklung des Abiturs mit sich bringt.
Dieses Interesse ist mit der Sorge des Qualitätsverlustes von Höheren Schulen sowie Universitäten eine bedeutende Folge des Bildungsexpansionismus[2].
Des Öfteren waren diese Mengensteuerungen mit Ausschließungsabsichten verbunden: Viele Jahre war es Mädchen und jungen Frauen nicht erlaubt oder nicht gestattet, eine Höhere Schule, geschweige denn eine Universität zu besuchen. Auch jüdische Studierende haben in den nationalsozialistischen Jahren unter der Ausgrenzung gelitten. Kinder von sozial schwachen Familien wurden, wie im 19. Jahrhundert explizit formuliert, von Anfang an von Höheren Schulen durch verschiedenste Barrieren zurückgewiesen, indem sie sich die Bildung nicht leisten konnten.[3]
Mit der Steuerung der Akademiker bzw. Studienplätze ging die getroffene Entscheidung, indem Reifeprüfungen im preußischen Bildungssystem ab 1788 an Höheren Schulen und nicht an den aufzunehmenden Universitäten durchgeführt wurden, einher. Diese Maßnahme stellt sich mit Blick aus der Gegenwart in die Vergangenheit als souveräne und stabile Maßnahme dar, sodass in Preußen die Installierung eines schulischen Berechtigungswesens entstand.[4]
Damit folgte die Notwendigkeit von wechselseitigen Anerkennungen der Hochschulreifeprüfungen, welche sich in den Jahren durch diverse Vereinbarungen weiderholten. Diese Vereinbarungen beinhalteten stets wiederkehrende Verabredungen für eine Inanspruchnahme von Bildungszeit vom Anfang des Gymnasiums bis zum Abitur. Die schon 1837 eingeführte Stundentafel für das preußische Gymnasium sah einen Lehrplan mit insgesamt 280 Wochenstunden, verteilt auf neun Lehrjahre, vor.
Dieser Plan erwies sich, mit Aufnahmen der NS-Zeit und in der DDR als sehr zuverlässiger und sicherer Zeitplan an.[5]
Schon seit dem 19. Jahrhundert haben sich die Gliederungen der Gymnasien durch neun Jahrgangsklassen herausgebildet.
Die 1920 gebildeten vierjährigen Grundschulen haben den angehenden Prozess der Debatte um eine Schulzeitverlängerung noch einmal gefördert, sodass ein zusätzliches Schuljahr anfiel. Zwar wurde schon in der Weimarer Republik deshalb eine Verkürzung auf acht Schuljahre gefordert, doch erst die Nationalsozialisten führten diese Regelung mit ihrer Verordnung aus dem Jahre 1937 ein.
Nachdem die BRD durch die Folgen des Krieges den Schulbetrieb wiederum auf neun Jahre anhob, blieb diese Entscheidung lange bestehen.[6]
Erst nach der Wiedervereinigung 1990 kamen immer wieder Stimmen aus der Wirtschaft und von den Finanzministern der Länder, welche eine zwölfjährige Schulzeit nach dem Vorbild der europäische Nachbarn forderten.
Die Kultusministerkonferenz musste 1995 daraufhin länger diskutieren, verblieb aber trotzdem bei ihrem System, auch wenn ein Abitur nach acht Jahren anerkannt wurde, wenn mindestens 265 Wochenstunden absolviert wurden.[7]
Nach der Jahrtausendwende entschieden sich auf einmal jedoch alle Bundesländer für das achtjährige Gymnasium (G8).[8]
Zuerst nahm die Öffentlichkeit die Entscheidung nicht wahr. Erst als die Auswirkungen mit der Ausweitung des wöchentlichen Unterrichts in den Familien zu spüren waren, gab es harte gesellschaftliche Kritik.
Im Nachhinein rächte sich die überhastete Umstellung in etlichen Bundesländern. Für Ganztagsunterricht waren die Schulen nicht ausreichend ausgestattet.[9]
Durch den Druck der Öffentlichkeit versuchte man, Lösungen und Maßnahmen zu finden. Doch auch die Anpassung der Lehrpläne konnte das Tempo der Schulzeitverkürzung nicht stemmen.[10]
Schließlich beschloss die Kultusministerkonferenz im März 2008 die Aufnahme von Übungs- und Vertiefungsunterricht in den Ländern sowie eine Einrichtung von Ganztagsschulen, aber auch eine Verbesserung der Über-Mittags-Betreuung an Halbtagsschulen. Seit dieser Zeit haben sich die Probleme relativiert, sogleich die Rückwirkung des achtjährigen Abiturs nicht denkbar sei.[11] (Stand: 10.12.2016)
Eine weitere Neuerung führte zu einer weiterführenden Entwicklung, indem das Zentralabitur in vielen Bundesländern im Laufe nach dem Zweiten Weltkrieg eingeführt wurde. Dieses sah die zentrale Bereitstellung der Aufgaben für die schriftlichen Abiturprüfungen vor. In weiteren Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen bestand stets das Abitur nach preußischem Vorbild durch die Genehmigung und Auswahl der eingereichten Aufgaben von den jeweiligen Lehrern.[12]
Nach der Wiedervereinigung 1990 führten bis auf Brandenburg die fünf ostdeutschen Bundesländer das Zentralabitur, welches in der DDR üblich war, weiter. Eine Forderung nach einem bundesweiten Zentralabitur blieb zunächst ohne Erfolg.[13]
Im Sommer 2007 machte sich die Bundesbildungsministerin Anette Schavan für einheitliche Abituraufgaben in Deutschland stark. Das Problem hierbei waren die Folgen, sodass eine Garantie für einheitliche Vorbereitung und Bewertung gewährleistet werden müsse, sowie dass die Schuljahres- und Ferientermine in Deutschland von Grunde auf verschoben und einheitlich gemacht werden müssten.[14]
Ein anderer Punkt sind die Anforderungen des Abiturs, welche durch ein ,,Deutschlandabitur“ komplexer wäre, indem eine einheitliche Planung schwierig sei .[15]
Allumfänglich fällt auf, dass sich die in den Abiturprüfungen präsenten Unterrichtsfächer im deutschen Vergleich sehr vergleichbar entwickelt haben. In allen Jahren waren Fächer wie Deutsch, Mathematik und die Fremdsprachen, zuerst alte Sprachen und dann die neuen, modernen Fremdsprachen, Hauptteil der Reifeprüfungen.[16]
Naturwissenschaften hatten es bis Mitte des 20. Jahrhunderts schwer und wurden nur schleppend eingeführt. Zuerst erhielten sie nur in einzelnen Gymnasialtypen die Belegung als Abiturprüfungsfächer. Fachrichtungen wie Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften finden heutzutage keine Relevanz in der Reihe der prüfungsrelevanten Abiturfächer.[17]
[1] Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 36.
[2] immer mehr Menschen wollen sich weiterbilden
[3] vgl. Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 36.
[4] vgl. ebd.
[5] vgl. ebd.
[6] vgl. ebd.
[7] vgl. ebd.
[8] vgl. https://www.bpb.de/themen/bildung /dossier-bildung/238795/das-tor-zur-universitaet-abitur-im-wandel/; 18.03.2026, 14:33 Uhr.
[9] vgl. ebd.
[10] vgl. ebd.
[11] vgl. den Ländervergleich bei Judith Scholter, Mehr Mut zu G 8; in: Die Zeit vom 3.4.2008, S.67. Zit. nach: https://www.bpb.de/themen/bildung /dossier-bildung/238795/das-tor-zur-universitaet-abitur-im-wandel/; 18.03.2026, 14:33 Uhr.
[12] vgl. https://www.bpb.de/themen/bildung /dossier-bildung/238795/das-tor-zur-universitaet-abitur-im-wandel/; 18.03.2026, 14:33 Uhr.
[13] vgl. ebd.
[14] vgl. ebd.
[15] vgl. https://www.bpb.de/themen/bildung /dossier-bildung/238795/das-tor-zur-universitaet-abitur-im-wandel/; 18.03.2026, 14:33 Uhr.
[16] vgl. Hoffmann, Lars/Schröter, Pauline/Groß, Alexander/Schmid-Kühn, Svenja Mareike/Stanat, Petra (Hg.): Das unvergleichliche Abitur. Entwicklungen – Herausforderungen – Empirische Analysen, Bielefeld: wbv 2022, S. 36 f.
[17] vgl. ebd.
Bildquelle: https://www.biografieberatung.eu/2022/05/23/ideen-fuer-einen-rueckblick-auf-den-tag/
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